Gesetz zum Anlegerschutz

IT-Lösungen für Bankberatung im Test

16.07.2009 von Christiane Pütter
Die derzeit verfügbare Banken-Software weist Defizite bei der Integration neuer Regularien auf. Steria Mummert Consulting hat sich die IT-Lösungen angesehen.

Anfang Juli hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das den privaten Anleger besser schützen soll. Für Banken heißt das: Sie müssen sowohl ihre Mitarbeiter als auch ihre Software auf den neuen Stand bringen. Der IT- und Management-Berater Steria Mummert hat sich die aktuell verfügbaren Programme angesehen.

Nach eigenen Angaben haben die Berater drei Viertel der zurzeit erhältlichen Produkte getestet. Fazit: Nicht alle Lösungen sind flexibel genug, um neue Regularien zu integrieren. Außerdem gestaltet sich die Anbindung der Finanzplanungs-Programme an bestehende Customer Relationship Management-Systeme (CRM) schwierig. Bei den meisten Programmen fehlt eine Schnittstelle zu Kundenstammdaten-Systemen.

Die Tester schreiben: "An diesem Punkt gilt es für die Software-Anbieter nachzulegen, um den Banken eine effiziente Beratung zu ermöglichen." Das soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Steria Mummert der aktuellen Banken-Software insgesamt ein gutes Zeugnis ausstellt.

So schreiben die Tester, dass sich die Programme weiterentwickeln. Sie sind nicht mehr nur reine Planungs-Tools, sondern unterstützen den Bankmitarbeiter durch den gesamten Beratungsprozess von der Akquise bis zum Abschluss.

Auch die Nutzerfreundlichkeit scheint sich zu bessern: Hatten viele Mitarbeiter bisher über zu komplizierte und "zu technische" Anwendungen geklagt, lässt sich Finanzplanung mittlerweile binnen zehn bis 30 Minuten fertig stellen. Die Tester von Steria Mummert loben: "Damit sind diese Programme auch für das Massengeschäft tauglich."

Bankberater müssen genau Protokoll führen

Hintergrund der neuen Regeln: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Bankberater künftig ausführlich protokollieren müssen, warum ein Kunde sie besucht und welche Wünsche er geäußert hat. Es muss festgehalten werden, warum der Mitarbeiter dem Kunden welche Produkte empfohlen hat und wie lang das Gespräch dauerte. Das Protokoll kann bei eventuellen Schadenersatzforderungen als Beweismittel herangezogen werden.