"Hü-Hott-Politik"

Lohnmeldeverfahren Elena vor dem Aus?

08.07.2010 von Johannes Klostermeier
Der Wirtschaftsminister will das Projekt aussetzen. Vielleicht für immer. Deutscher Städtetag und Datenschützervereinigungen freuen sich, der Bitkom ist sauer über eine „Hü-Hott-Politik“.

Das umstrittene Lohnmeldeverfahren Elena (elektronisches Entgeltnachweis-Verfahren) ist erst in die Kritik geraten und steht jetzt möglicherweise vor dem Aus. Eigentlich sollten mit dem System in Deutschland ab 2012 Einkommensnachweise elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Die Meldung von Daten durch die Arbeitgeber erfolgt bereits seit dem 1. Januar 2010.

Doch jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle gegenüber dem „Handelsblatt“ verkündet, er wolle das verfahren auf unbestimmte Zeit aussetzen. Brüderle wird mit den Worten zitiert: „Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken.“ Er bezweifelte, ob das neue Verfahren tatsächlich die angestrebten Entlastungen für die Arbeitgeber erreichte. Durch das ELENA-Verfahren würden die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro von Bürokratiekosten entlastet, wirbt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie auf der Seite www.das-elena-verfahren.de.

Doch so klar sei das gar nicht, so der Wirtschaftsminister. Die finanzielle Belastung der öffentlichen Haushalte würde tatsächlich steigen. Brüderle sagte dem „Handelsblatt“: „Außerdem ist immer noch nicht klar, ob bei Teilen des Mittelstands tatsächlich eine Entlastung stattfindet.“ Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) signalisierten Zustimmung zu Brüderles Vorstoß.

Kaum jemand kennt Elena, hatte CIO.de berichtet. Elena sollte „ein wichtiger Meilenstein zum Abbau bestehender Bürokratie, aber auch ein Signal für mehr Innovation“ sein, so die ursprüngliche Absicht der Großen Koalition. Denn rund drei Millionen Arbeitgeber stellen Jahr für Jahr etwa 60 Millionen Bescheinigungen in Papierform aus. Diese Nachweise benötigen ihre Beschäftigten, um gegenüber öffentlichen Stellen die Voraussetzungen für den Bezug einer bestimmten Leistung nachweisen zu können. Zwischen der elektronischen Personalverwaltung des Arbeitgebers und der elektronischen Sachbearbeitung in den Behörden klaffte bisher eine Lücke, die durch Papier überbrückt wird. Dieser Medienbruch sollte durch Elena beseitigt werden. Nun tobt ein heftiger Streit zwischen Parteien, Datenschützern und Lobbyisten.

Bitkom plädiert für längeren Atem

So warnt der Hightech-Verband Bitkom in einer Pressemitteilung „vor einem voreiligen Ende“ des elektronischen Einkommensnachweises Elena. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Verbandes argumentiert immer noch mit den zu erwartenden Kostensenkungen für alle beteiligten Gruppen.

Scheer sagt: „Elena senkt den bürokratischen Aufwand sowohl für die staatlichen Stellen als auch für die beteiligten Unternehmen. Deshalb können wir nicht nachvollziehen, dass primär Kostenargumente gegen Elena vorgebracht werden.“ Denn: „Nur auf die Kosten für die Ausgabe der Chipkarten und die elektronische Signatur zu schauen, greife zu kurz“, so Scheer weiter. So seien zahlreiche Anträge auf Arbeitslosengeld I fehlerhaft, was durch die elektronische Datenübermittlung schnell erkannt und behoben werden könne.

Gegenüber den bisher üblichen papiergebundenen Verfahren würden zudem Datenschutz und Datensicherheit verbessert. Ohne Einwilligung haben öffentliche Stellen keinen Zugang zu den Daten der rund 40 Millionen Arbeiter und Angestellten. Ermöglicht wird der autorisierte und sichere Zugang durch eine digitale Signatur. Diese kann zum Beispiel auf einer separaten Chipkarte aufgebracht sein. Sie kann aber ab 1. November auch als Teil des neuen elektronischen Personalausweises bestellt werden.

Bitkom befürchtet, dass Elena nur ein Baustein in einer Reihe öffentlicher Modernisierungsprojekte sei, „die ohne den notwendigen politischen Nachdruck und langen Atem betrieben werden“. Wenn Verbesserungen notwendig seien, müsse man im laufenden Projekt verbessern, und nicht das ganz Projekt stoppen.

Doch bei Elena sei es ähnlich wie bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, die sich ebenfalls verzögert. Scheer schimpft: „Wir müssen bei E-Government nach vorne kommen. Eine Hü-Hott-Politik bringt uns nicht weiter.“ Man brauche eine nachhaltige Politik, die sich nicht durch kurzfristige Bedenken irritieren lasse, so Bitkom.

Datenschützer wittern unzulässige Vorratsdatenspeicherung

Über den möglichen Stopp freut sich hingegen der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) Deutschlands mit Sitz in Berlin. Hier sind rund 620 Mitglieder, die als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2500 Unternehmen und Behörden arbeiten, organisiert. Der Verein unterstützt das Bestreben des Bundeswirtschaftsministers und der Datenschutzaufsichtsbehörden, heißt es in einer Stellungnahme. „Das Elena-Verfahren ist unverhältnismäßig, eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung und verfehlt das Ziel“, heißt es darin.

Der BvD stellt ebenfalls den Zweck des Verfahrens, die geplante Kostensenkung, in Abrede. Eine Kostenersparnis finde nicht statt, weil bereits heute die Personalverantwortlichen in zahlreichen Unternehmen jährliche Bescheinigungen vielfach nebenbei erledigten, ohne dass dies bisher besonders vergütet wurde oder jetzt Personalkosten freisetze.

Hauptargument ist jedoch, dass Elena grundlegende Datenschutzprinzipien nicht erfülle:

Auch der Deutsche Städtetag würde ein Moratorium begrüßen: Das Anliegen des Projektes, nämlich Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und effizienter zu gestalten, sei zwar grundsätzlich richtig. „Aber jetzt wird deutlich, dass die Umsetzung des Elena-Verfahrensgesetzes das Gegenteil bewirkt. Denn beispielsweise müsste sich jeder Antragsteller auf Wohngeld oder Elterngeld eine teure Chipkarte mit elektronischer Signatur besorgen, nur damit er wie im Verfahren vorgesehen in die elektronische Datenweitergabe mit Elena einwilligen kann.“

Dieses Verfahren müsse geändert werden, denn es sei teuer und den Antragstellern nicht zuzumuten, außerdem in dieser Form für die Kommunen auch nicht umsetzbar. Zudem, so fürchtet der Städtetag, seien die Kosten deutlich höher als prognostiziert und überstiegen die erwarteten Einsparungen für die Kommunen deutlich. „Diese erheblichen Zusatzkosten können die Kommunen in der angespannten finanziellen Situation nicht tragen“, so lautet hier das Fazit.