Durch Adressbuch-Import

Patientendaten bei Facebook aufgetaucht

26.05.2011 von Hartmut  Wiehr
Wer als Arzt sensible Patientendaten auf seinem PC hat, sollte mit seinem Facebook-Auftritt besonders aufpassen. Dies zeigt ein aktueller Fall.

Ärzte, die eine Facebook-Gruppe aufmachen oder irgendwo als Mitglied dabei sind, sollten tunlichst nicht ihren Arbeitsplatz-PC dazu benutzen. Denn so ganz nebenbei könnten ihre Patientenkontakte und deren individuelle Krankheitsdaten plötzlich in der Welt von Facebook oder anderen sogenannten Social Media auftauchen.

Die "Stiftung Gesundheit" will sich um die Transparenz im Gesundheitswesen kümmern - angesichts des Chaos in Deutschland keine leichte Aufgabe.
Foto: Stiftung Gesundheit

So geschehen in mindestens einem Fall, wie jetzt der Datenschutzbeauftragte von Hamburg, Johannes Caspar, berichtet hat. Caspar mahnt, Ärzte oder andere Mitarbeiter von Institutionen des Gesundheitswesens sollten besondere Vorsicht walten lassen, damit keine Patientendaten an Facebook und andere soziale Medien übermittelt würden.

Laut Caspar tauchen momentan Patientendaten vermehrt bei Facebook auf. Wenn ein neuer Account bei Facebook angelegt werde, frage das soziale Netzwerk, ob das Adressbuch zum "Freunde-Finden" verwendet werden solle. Auf PC oder Smartphones von Ärzten befänden sich im Adressbuch häufig Patienten-Informationen, die dann von Facebook importiert werden.

Und anschließend anderen Facebook-Mitgliedern zugänglich sind, was einen klaren Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht darstellt. Wie Peter Müller vom Vorstand der unabhängigen "Stiftung Gesundheit“ im Gespräch mit CIO Healthcare-IT mitteilt, gilt diese ärztliche Schweigepflicht in Deutschland sogar gegenüber staatlichen Organen wie Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Peter Müller vom Vorstand der Stiftung Gesundheit befürchtet eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, wenn Ärzte von ihrem Arbeitsplatz-PC aus Facebook-Mitglied werden.
Foto: Stiftung Gesundheit

Viele Mitarbeiter im Gesundheitswesen und besonders die Ärzte, so Müller, seien sich offenbar nicht bewusst, was sie eventuell mit einer leichtsinnigen Mitgliedschaft in Social Media wie Facebook anrichten könnten. Laut ärztlicher Schweigepflicht dürfe "ein Arzt nicht einmal Auskunft darüber geben, ob eine bestimmte Person bei ihm in Behandlung ist oder war".

Patientendaten haben nichts auf Facebook zu tun

Der Datenschutzbeauftragte Caspar berichtet: "Mehrere Ärzte haben sich schon darüber gewundert, dass ihre Patienten Einladungen zu Facebook erhielten, in denen ihnen andere Patienten mit Name und Bild als 'mögliche Bekannte, die schon auf Facebook sind' präsentiert wurden." Das sei nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar.

Die Stiftung Gesundheit spricht sich in Übereinkunft mit Caspar dafür aus, dass "Facebook grundsätzlich niemals Zugriff auf beruflich genutzte Adressbestände gewährt werden" sollte.

Die "Stiftung Gesundheit" ist selbst auf Facebook vertreten. Man wolle, so Müller zu CIO Healthcare-IT, auch dieses neue Medium ausprobieren. Die Aufgabe der Stiftung sei es, "Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern und praktische Orientierungshilfe zu bieten". Das sei prinzipiell mit allen Medien möglich.