Verbraucherschutz

Verbraucherzentrale will Kündigungsklausel der Badenia kippen

26.06.2017
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg will die Bausparkasse Badenia dazu zwingen, eine bestimmte Kündigungsklausel aus ihren Vertragsbedingungen zu streichen.

Ein entsprechender Prozess startet an diesem Montag vor dem Landgericht Karlsruhe. Die Klausel ermöglicht die Kündigung von Bausparverträgen 15 Jahre nach Vertragsabschluss, wenn der Sparer kein Darlehen will und stattdessen das Vertragsverhältnis nur als Anlage samt Guthabenzinsen nutzt. Durch die Klausel könnte das Institut ab 2030 in der Regel zwei bis fünf Jahre früher Altverträge loswerden als auf einem anderen Kündigungsweg.

Die Badenia hält die Klausel für legal und angemessen, das Unternehmen wird auch weiterhin an der Klausel festhalten. Separate Gerichtsverfahren zum gleichen Sachverhalt stehen im Laufe des Jahres noch bei den Landgerichten Berlin und Stuttgart auf dem Programm, wo dieselbe Verbraucherzentrale gegen den Verband der Privaten Bausparkassen und die Landesbausparkasse Südwest vorgeht.

Die Situation in der Bausparbranche ist angespannt. Viele Menschen nutzen dieses typisch deutsche Finanzprodukt nur noch zum Geldanlegen samt Guthabenzinsen, anstatt auch ein Darlehen in Anspruch zu nehmen. Grund hierfür: Der vor langer Zeit festgelegte Darlehenszinssatz ist unattraktiv, normale Kredite sind wegen des Niedrigzins-Kurses der Europäischen Zentralbank (EZB) inzwischen billiger zu haben. Dadurch droht dem klassischen Geschäftsmodell der Bausparkassen Schlagseite. (dpa/rs)