Gericht stoppt Handel auf amazon

Verkaufsverbot für Luxusprodukte im Internet zulässig

12.07.2018
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einem Einzelhändler untersagt, Luxus-Parfüm über die Internet-Plattform amazon.de zu vertreiben.
Coty macht den autorisierten Händlern strenge Vorgaben. Unter anderem ist es Partnern vertraglich verboten, die Kosmetika im Internet über sogenannte Drittplattformen zu vertreiben.
Foto: Coty

Die Richter gaben in dem am Donnerstag verkündeten Urteil der Klage der Firma Coty Germany GmbH statt, die exklusive Parfüms und Kosmetika nur über autorisierte Händler vertreibt. Sie folgten damit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).

Dem OLG-Urteil zufolge muss es das Unternehmen nicht hinnehmen, dass seine Artikel über "nicht autorisierte Drittunternehmen" wie beispielsweise die Internet-Plattform amazon.de vermarktet werden (Az. 11 U 96/14). Ende 2017 hatten die EuGH-Richter entschieden, dass der Vertrieb von Luxuswaren über Online-Plattformen eingeschränkt werden kann. Auch dies betraf den Rechtsstreit zwischen Coty und der Parfümerie Akzente GmbH, der bereits seit dem Jahr 2014 andauert.

Coty macht den autorisierten Händlern strenge Vorgaben. Unter anderem ist es Partnern vertraglich verboten, die Kosmetika im Internet über sogenannte Drittplattformen zu vertreiben.

Sicherstellung des Luxusimages

Das Landgericht Frankfurt hatte damals die Klage zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht sah im Berufungsverfahren in den vertraglichen Einschränkungen für den Vertrieb durch Coty einen möglichen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht und legte den Fall daher dem EuGH in Luxemburg vor. Dieser teilte die Bedenken aber nicht.

Deshalb änderte das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts nun ab und entschied zugunsten der klagenden Vertriebsgesellschaft. Es gehe um die "Sicherstellung des Luxusimages von Waren, deren Qualität nicht allein auf ihren materiellen Eigenschaften beruht, sondern auch auf ihrem Prestige-Charakter", heißt es in der OLG-Entscheidung. (dpa/rs)