Banken "im Stress"

Zentrales Beschwerderegister: BaFin macht ernst

13.07.2012 von Christiane Pütter
Ab November müssen Banken ihre Kundenberater verbindlich an das neue Mitarbeiter- und Beschwerderegister der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) melden. Der Hamburger Berater PPI sieht die Banken "im Stress" - und prophezeit eine Verschlechterung des Angebotes.

Immer mehr Bankkunden verklagen ihre Institute, weil sie sich falsch beraten fühlen. Das behauptet zumindest der Berater PPI, Hamburg. Abwegig ist die Aussage nicht: Immerhin richtet die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, ein Mitarbeiter- und Beschwerderegister ein.

Die BaFin muss künftig über die Qualifikation von Finanzberatern informiert werden. Außerdem sammelt sie alle Beschwerden wegen Falschberatung.
Foto: BaFin

Die Aufsichtsbehörde will einen Überblick über die Qualifikationen der Finanzberater erhalten, die festangestellt in deutschen Banken arbeiten. Das sind etwa 300.000 Menschen, so die PPI. In der formalen Behördensprache geht es um einen "Sachkundenachweis". Außerdem verlangt die BaFin, dass jede Beschwerde wegen Falschberatung an sie gemeldet wird.

Als verbindlich gilt das erst ab November, doch seit Juli nimmt die Behörde Meldungen an. Die Berater von der PPI sehen Banken denn auch "im Stress". Dazu Christian Appel, Partner für Compliance Services bei der PPI: "Überall laufen aufgrund der bevorstehenden Überprüfung nun verschiedene Sensibilisierungsmaßnahmen und Qualifizierungsinitiativen in den Banken." Gleichzeitig müssten die Institute interne Prozesse aufsetzen, um die Meldepflicht erfüllen zu können.

Die Banken überlegten nun "fieberhaft", welchen Betreuungsaufwand sie sich noch bei welchem Kundensegment leisten könnten. Appel glaubt, dass die Institute ihr Angebot einschränken. "Die Bandbreite künftiger Angebote wird voraussichtlich auf einige wenige, einfache Standardprodukte zusammenschrumpfen." Diese Strukturen müssten die Banken jetzt technisch umsetzen.

Befristetes Berufsverbot möglich

Das zentrale Melderegister der BaFin hängt mit dem Paragrafen 34d des Wertpapierhandelsgesetzes zusammen. Finanzberater, die sich grober Vergehen schuldig machen, müssen ab November 2012 mit Sanktionen rechnen. Das kann von Bußgeldern bis zu einem befristeten Berufsverbot gehen.