Digitale Sprachassistenten im Visier

Die Jagd auf die Daten in der Cloud

14.06.2019
Die Innenminister wollen über einen möglichen Zugriff auf Daten digitaler Sprachassistenten und "smarter" Haushaltsgeräte in der Strafverfolgung beraten. In der Cloud werden die Fahnder aber künftig immer seltener fündig.
Hört aufs Wort: Amazon Echo
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Smartphones und Smart-Home-Geräte sammeln Daten, die oft weitreichende Rückschlüsse auf die Aktivitäten der Anwender zulassen. Daher wundert es nicht, dass die Datenbestände bei den Behörden Begehrlichkeiten wecken, um Straftaten zu verfolgen oder abzuwehren. Die technischen Details sind allerdings recht kompliziert.

Was speichern Geräte von Amazon, Google, Apple und Co. im Internet?

Die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Hersteller praktizieren die Speicherung höchst unterschiedlich.

Wie sieht es beim smarten Lautsprecher Amazon Echo mit dem Sprachassistenten Alexa aus?

Bei Amazon werden die Daten komplett in der Cloud gespeichert. Ein Amazon-Echo-Gerät lauscht auf ein Aktivierungswort wie "Alexa" und startet dann einen Transfer der nachfolgenden Sprachbefehle in die Cloud. Die Tonaufnahmen im Netz können von den Anwendern selbst eingesehen und gelöscht werden (https://www.amazon.de/alexaprivacy). Künftig sollen sich die Aufnahmen auch mit Sprachbefehlen von den Amazon-Servern entfernen lassen (Beispiele: "Alexa, lösche, was ich gerade gesagt habe" oder "Alexa, lösche alles, was ich heute gesagt habe").

Lauscht ein Echo-Lautsprecher wirklich erst dann, wenn das Aktivierungswort gesagt wurde?

Selbst Amazon räumt ein, dass der Alexa-Dienst gelegentlich fälschlicherweise aktiviert wurde, weil die Software irrtümlich geglaubt hat, das Wort gehört zu haben. Es gibt aber keine Hinweise darauf, dass Alexa kontinuierlich und unkontrolliert Daten überträgt. Außerdem lässt sich die Stromversorgung der Mikrofone durch einen Knopfdruck vollständig unterbrechen. Der Leuchtring an dem Echo-Lautsprecher leuchtet dann rot und zeigt, dass das Gerät stummgeschaltet ist. Nach Angaben von Amazon wurde die Hardware so entwickelt, dass ohne Stromversorgung keine Audioaufzeichnungen möglich sind.

Welche Daten überträgt Apples Siri auf dem iPhone und dem Lautsprecher HomePod in die Cloud? Und was macht Apple mit den Daten?

Die Dienste von Apple, darunter auch Siri, greifen nicht ständig auf die Cloud zurück. So versucht Siri auch bei jedem Aufruf, zunächst ohne Daten von einem Server die anstehenden Aufgaben zu erfüllen. Wenn aber ein Kontakt mit der Cloud notwendig ist, um beispielsweise eine Abfahrtzeit einer S-Bahn zu ermitteln, wird die Anfrage nicht mit der persönlichen Kennung (Apple ID) des Nutzers verknüpft, sondern mit einer zufällig generierten Kennung. Apple betont, dass die Daten nicht ohne Erlaubnis der Anwender geteilt werden und Apple selbst sie gar nicht sehen kann, weil sie verschlüsselt sind.

Und wie behandelt Google die Daten, die bei den smarten Geräten auflaufen?

Der Internet-Konzern hat in der Vergangenheit in großem Stil Daten von den Android-Smartphones und Smart-Home-Geräten eingesammelt. Etliche davon werden auch für die Optimierung des Werbegeschäfts ausgewertet. Auf der jüngsten Entwicklerkonferenz Google I/O versprach der Datensammler allerdings eine wirksame Datenkontrolle.

Wie soll das funktionieren?

Google demonstrierte auf der Konferenz Anfang Mai, dass selbst komplexe Aufgaben wie die Spracherkennung direkt auf der neusten Version des Android-Smartphones "Pixel" laufen, ohne einen Kontakt mit der Cloud aufzunehmen. Google-Chef Sundar Pichai kündigte an, dass künftig auch die Software zum maschinellen Lernen bei Google verstärkt direkt auf den Geräten der Nutzer laufen werde, statt Rohdaten dafür auf Server des Konzerns zu schicken.

Wenn in Zukunft die Daten nicht unbedingt mehr in der Cloud landen - wo müssen die Strafverfolger ansetzen?

Dreh- und Angelpunkt für alle Überwachungsmaßnahmen ist das Smartphone. Aber auch hier reichen die Plattformanbieter die Kundendaten nur dann an Behörden weiter, wenn sie mit einer gültigen, rechtlich verbindlichen Anordnung dazu verpflichtet sind. In Deutschland wurde der gesetzliche Weg für den Einsatz von Überwachungsprogrammen auf den Geräten von Verdächtigen freigemacht. Gegen diese "Quellen-TKÜ" läuft eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Organisationen.

Wie kommen die Pläne der Innenminister bei den Datenschützern an?

Datenschützer sehen im Spannungsfeld zwischen effektiver Polizeiarbeit und der Wahrung der persönlichen Rechte ein drohendes Ungleichgewicht: Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz, sagte dem Hörfunksender Antenne Bayern, man bewege sich in einem "wirklich hoch sensiblen Bereich". "Das ist Unverletzlichkeit der Wohnung. Das ist räumliche Privatsphäre - ist sozusagen mit das letzte Rückzugsfeld für die Privatsphäre", mahnte Petri. Wenn man das jetzt von staatlicher Seite aus aufkündige, dann nehme man den Menschen tatsächlich auch ihre Privatheit nahezu vollständig weg. "Das kann es doch in einer freiheitlichen Gesellschaft nicht sein." (dpa/rs)