Public IT


eID und De-Mail erlaubt

3500 Regeln für Unterschriften gefunden

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Ein Erfolg für die Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe.
Ein Erfolg für die Bundes-CIO Cornelia Rogall-Grothe.
Foto: Bearingpoint

Die elektronische Verarbeitung war hier bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Die elektronische Unterschrift konnte sich aber - wie bekannt - bisher nicht durchsetzen.

Auch der der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte das Gesetz. In einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung" forderte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben, es müsse noch in der Wahlperiode bis 2013 verabschiedet werden. Dies würde zu einem deutlichen Abbau der Bürokratiekosten bei den Unternehmen führen.

DIHK: Unternehmen brauchen ähnliche Regelungen

Nach Ansicht des DIHK sollte der Gesetzentwurf allerdings nachgebessert werden. Für die Unternehmen solle dasselbe gelten wie für die Bürger, sagte der DIHK-Hauptgeschäftsführer. Die Betriebe benötigten einen rechtssicheren elektronischen Firmenstempel, um auf diesem Weg verbindliche Erklärungen abgeben zu können.

Und noch etwas kritisieren die Verbandsvertreter: Nach dem aktuellen Gesetzentwurf bleibe es den Verwaltungen nach Angaben des DIHK selbst überlassen, wie sie den elektronischen Zugang ermöglichen. Da wirtschaftliches Handeln aber nicht an Länder- oder Gemeindegrenzen halt mache, sei hier ein einheitliches Vorgehen "dringend geboten".

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