Arbeitszeitgesetz

Arbeitgeber kritisieren Pläne zur Erfassung der Arbeitszeit

20.04.2023
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat Pläne des Arbeitsministeriums zur künftigen Erfassung der Arbeitszeit kritisiert.
Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Arbeitgeber befürchten vor allem einen Rückgang der Überstunden.
Die tägliche Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Arbeitgeber befürchten vor allem einen Rückgang der Überstunden.
Foto: NicoElNino - shutterstock.com

"Der Arbeitszeitentwurf aus dem Arbeitsministerium ist leider kein Modell von Morgen", sagte Dulger am Mittwoch. Kritik kam auch aus der Union. Nach den Plänen des Arbeitsministeriums soll die tägliche Arbeitszeit von BeschäftigtenBeschäftigten in Deutschland künftig elektronisch aufgezeichnet werden. Dabei soll es aber Ausnahmen geben, wenn das die Tarifpartner vereinbaren. Das Arbeitsministerium reagiert mit den Gesetzesplänen auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die eine Erfassung der Arbeitszeiten verlangt hatten. Alles zu Personalführung auf CIO.de

Vertragliche Vertrauensarbeitszeit schützen

Dulger sagte, die Tarifvertragsparteien hätten in den vergangenen Jahren für eine neue, offenere Arbeitszeitkultur gekämpft und große Fortschritte erzielt. "Arbeitszeit kann dadurch vielfältig ausgestaltet werden. Dort, wo es betrieblich möglich ist, wird das auch heute schon gelebt. In vielen Branchen kann mit Instrumenten wie Arbeitszeitkonten und einer lebensphasenorientierten Arbeitszeitgestaltung die Arbeitszeit flexibel verteilt werden." Das Arbeitszeitgesetz solle diese tarifliche Ausgestaltung unterstützen, forderte Dulger. Zudem müsse die vertragliche Vertrauensarbeitszeit unbedingt geschützt werden. Ohne diese Möglichkeit sei auch mobiles Arbeiten nicht denkbar.

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe (CDU) sagte, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) wolle Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch Vorgaben bei der Arbeitszeiterfassung offenbar gängeln. "Seine Pläne verengen gerade bei der Vertrauensarbeitszeit Spielräume, die besonders in der heutigen Zeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gewünscht und gebraucht werden."

Im Entwurf des Ministeriums heißt es, die Möglichkeit der "Vertrauensarbeitszeit" solle durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden. Damit gemeint ist ein flexibles Arbeitszeitmodell, bei dem der Arbeitgeber auf die Festlegung von Beginn und Ende der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verzichtet. (dpa/rs)

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