Kein CE-Kennzeichen

Bundesnetzagentur stoppt fast 1 Million Produkte im Online-Handel

17.01.2017
Beim Kauf eines FM-Transmitters zum Übertragen von Musik vom Smartphone auf ein Radio zur Wiedergabe sollten Verbraucher aufpassen: Vergleichsweise viele dieser Geräte, die in Online-Shops angeboten werden, tragen nicht das CE-Kennzeichen oder nur ein nachgeahmtes Sicherheitslabel.

Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr fast eine Million Angebote bei über 500 Online-Händlern gestoppt, weil die angebotenen Geräte Funkstörungen verursachen können und nicht in der EU vertrieben werden dürfen. Bei einem Großteil der aus dem Verkehr gezogenen Produkte handelt es sich um FM-Transmitter mit unzulässig hoher Sendeleistung oder falscher Frequenzen (744.000), von denen nach Angaben der BNetzA teilweise auch Stromschlaggefahr ausgehe. Aber auch Funkkopfhörer (201.000) und Drohnen (21.000) sowie in geringerem Maße Handfunkgeräte, Qi-Wireless-Ladegeräte, Funksteckdosen und Ultraschallgeräte seien darunter. Immer häufiger stammten die beanstandeten Geräte aus China.

CE-Siegel: Verbraucher sollten auch auf Geräte achten, auf denen das CE-Label etwas anders als von der EU vorgesehen aufgedruckt ist.
CE-Siegel: Verbraucher sollten auch auf Geräte achten, auf denen das CE-Label etwas anders als von der EU vorgesehen aufgedruckt ist.
Foto: EU-Kommision

Die Bundesnetzagentur überwacht das Angebot von elektrischen und elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Sie überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenartig und führt für Funkanlagen Prüfungen der Gerätesicherheit durch. Auffällige Produkte dürfen nicht mehr angeboten werden. Unterstützt wird die Behörde durch den Zoll, der bei der Einfuhr auffällige Produkte identifiziert. Im vergangenen Jahr meldeten die Zollbehörden in über 10.000 Fällen verdächtige Warensendungen, die insgesamt rund 270.000 Produkte umfassten. In 88 Prozent dieser Fälle erteilte die BNetzA nach eigener Aussage keine Freigabe für den europäischen Markt, da die Produkte den Anforderungen nicht genügten.

So erkennt man als sicher erklärte Produkte

Verbrauchern rät die BNetzA, beim Kauf von elektronischen Geräten darauf zu achten, dass diese CE-gekennzeichnet sind. Mit dem Label zeigt ein Hersteller an, dass sein Produkt die gesetzlichen Anforderungen in der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz erfüllt. Auf der Website der Europäischen Kommission finden sich nähere Informationen zur CE-Kennzeichnung.

Dass ein angebotenes Produkt den Sicherheitsanforderungen der EU tatsächlich entspricht, garantiert das Siegel nicht. Achten sollten Verbraucher auch auf Geräte, auf denen das CE-Label etwas anders als von der EU vorgesehen aufgedruckt ist - beispielsweise mit bündig abschließendem Mittelquerstrich im E oder einem zu geringen Abstand zwischen den beiden Buchstaben. Über die Datenbank ICSMS können Verbraucher Produkte melden, die ihrer Einschätzung nach gefährlich sind.

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