Chance zur Sanierung

Das Schutzschirmverfahren im Insolvenzrecht

17.07.2013
Das Insolvenz-Schutzschirmverfahren schützt betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger, ohne die Geschäfte einem Insolvenzverwalter zu überlassen.

Der Vorstand kann das Unternehmen weiter verantwortlich lenken. Ihm wird ein Sachwalter zur Seite gestellt, unter dessen Aufsicht er selbst einen Sanierungsplan ausarbeiten kann. Das Verfahren beruht auf dem "Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen", das im März 2012 in Kraft trat - mit zahlreichen Erweiterungen der Insolvenzordnung. Es soll überlebensfähigen Unternehmen stärker als bisher eine echte Chance zur Sanierung geben.

Mit dem Insolvenz-Schutzschirmverfahren wird einem in eine wirtschaftliche Krise geratenen Unternehmen Zeit gegeben, ein Sanierungskonzept auch unter Insolvenzbedingungen aufzustellen und sich frühzeitig mit den wichtigsten Gläubigern wie BankenBanken und Lieferanten abzustimmen. Top-Firmen der Branche Banken

Neben der Solarfirma Centrotherm haben schon einige Unternehmen diesen Weg gewählt - beispielsweise der Autozulieferer Neumayer Tekfor, der 2012 wegen Absatzschwierigkeiten in Schieflage geraten war. Im März 2013 übernahm das indische Unternehmen Amtek Auto dann die Firma mit drei deutschen und zwei italienischen Standorten und insgesamt 3300 Mitarbeitern. Auch der renommierte Suhrkamp Verlag will sein Überleben mit einem Schutzschirmverfahren sichern.

Das Verfahren ähnelt dem aus den USA bekannten Gläubigerschutz ("Chapter 11"). Dort hatten sich etliche bekannte Unternehmen unter dem Schutzmantel des Insolvenzrechtes saniert, wie zum Beispiel der Autoriese General Motors. (dpa/rs)

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