Beschäftigtendatenschutz: Pläne für besseren Schutz von Arbeitnehmern vor Überwachung

Mitarbeiterüberwachung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. Gesetzlich geregelt ist sie (noch) nicht.

Mitarbeiterüberwachung bedarf der Zustimmung des Betriebsrates. Gesetzlich geregelt ist sie (noch) nicht.

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