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Der neue Personalausweis von A bis Z

07.02.2012

Lesegerät

Gehört für Bürger und für autorisierte staatliche Stellen zur Grundausstattung, um Daten aus dem neuen Personalausweis auslesen zu können. Während Standard- und Komfortkartenleser über eine eigene Tastatur ("PIN- Pad") zur PIN-Eingabe verfügen, müssen Nutzer eines Basislesegeräts dafür auf ihre Computertastatur oder eine Bildschirmtastatur zurückgreifen. Um die >Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) verwenden und die dafür nötige >Signatur-PIN eingeben zu können, benötigt der Ausweisinhaber ein Komfortlesegerät mit eigenem Display. Das BSI empfiehlt, ausschließlich zertifizierte Kartenleser einzusetzen. Man erkennt sie am kreisförmigen grün-blauen Logo des neuen Personalausweises, das auf ihnen angebracht ist.

Neuer Personalausweis (nPA)
Neuer Identitätsnachweis im >ID1-Format für Bürger der Bundesrepublik Deutschland; seit November 2010 verfügbar. Der nPA enthält einen >Sicherheits-Chip und dient nicht nur als Sichtausweis, sondern auf Wunsch des Bürgers auch als elektronischer Identitätsnachweis im Internet.

Online-Ausweisfunktion
Auch elektronische Ausweisfunktion des neuen Personalausweises; erlaubt es dem Bürger erstmals, sich mit seinem Identitätsnachweis im Internet zu erkennen zu geben. Dabei entscheidet allein der Ausweisinhaber, welche Informationen er mit seiner sechsstelligen >eID-PIN für jede einzelne Transaktion freigeben möchte. Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, muss der Dokumenteninhaber sie aktiviert haben, die >AusweisApp auf seinem PC installiert haben und mindestens 16 Jahre alt sein. Darüber hinaus muss der Geschäftspartner im Internet den elektronischen Identitätsnachweis ausdrücklich anbieten und sich zunächst selbst als berechtigter Online-Partner zu erkennen geben.

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