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Der neue Personalausweis von A bis Z

07.02.2012

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES)

Besondere Form der >fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die gemäß >Signaturgesetz a) auf einem zum Zeitpunkt ihrer Erzeugung gültigen qualifizierten Zertifikat beruht und b) mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit erzeugt wird. Für manche Willenserklärung (bspw. Darlehensverträge) wird die Schriftform gemäß § 126 BGB gefordert. Damit ist gemäß § 126 a BGB im Fall des elektronischen Datenaustauschs eine QES erforderlich. Zusätzlich schreiben verschiedene Gesetze ohne Verweis auf die gesetzliche Schriftform bereits explizit eine QES (manchmal mit Anbieterakkreditierung oder langfristiger Überprüfbarkeit) zur Unterzeichnung von elektronischen Dokumenten vor. Um die QES nutzen zu können, benötigt der Bürger ein Komfortlesegerät sowie ein >Signaturzertifikat und eine >Signatur-PIN, die beide bei einem >ZDA zu beziehen sind. Die QES ist der persönlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Restricted Identification (RI)
Sicherheitsprotokoll zur Erzeugung von chip- und anwenderspezifischen Pseudonymen.

RI
>Restricted Identification.

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