Zwei Rechtsanwälte geben Antworten: Wann Echtzeitüberwachung in Deutschland möglich ist

Der Bundesnachrichtendienst darf auf Grundlage des "Artikel-10-Gesetzes" internationale Handy- und Internetverbindungen anzapfen.

Der Bundesnachrichtendienst darf auf Grundlage des "Artikel-10-Gesetzes" internationale Handy- und Internetverbindungen anzapfen.

Foto: BND Alexander Obst/Marion Schmieding

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