Bundesarbeitsgericht: Videoüberwachung bei Kündigungsrechtsstreit zulässig

In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, enschied das Bundesarbeitsgericht.

In einem Kündigungsschutzprozess besteht grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung, enschied das Bundesarbeitsgericht.

Foto: Zhuravlev Andrey - shutterstock.com

Zurück zum Artikel: Bundesarbeitsgericht: Videoüberwachung bei Kündigungsrechtsstreit zulässig