Schweizer Steuerdatendieb

Mildes Urteil gegen Rudolf Elmer

19.01.2015
Der bekannteste Schweizer Whistleblower Rudolf Elmer ist wegen Verletzung des Bankgeheimnisses und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von 300 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt worden.

Das Bezirksgericht Zürich sah es am Montag als erwiesen an, dass Elmer im Jahr 2008 geheime Bankdaten an die Enthüllungsplattform Wikileaks übergeben hatte.

Zudem muss der ehemalige Mitarbeiter der Privatbank Julius Bär die Gerichtskosten in Höhe von 25 000 Franken (derzeit etwa 24 850 Euro) übernehmen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert.

Vor Gericht stand der 59-Jährige auch, weil er im Januar 2011 bei einer Pressekonferenz in London dem Wikileaks-Gründer Julian Assange zwei CD mit Bankkundendaten übergeben haben soll. Elmer bestritt jedoch, dass die Datenträger heikle Informationen enthielten. Das Gericht befand am Montag, dass es nicht genügend Beweise für eine Verurteilung gebe. Elmer hatte als Geschäftsleiter der Julius-Bär-Filiale auf den Cayman-Inseln bis zu seiner Entlassung 2002 interne Kundendaten gesammelt. (dpa/rs)

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