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E-Government-Services

Ein verbindlicher Servicestandard für Deutschland muss her



Marc Reinhardt leitet als Executive Vice President bei Capgemini die Markteineit des Öffentlichen Bereichs und ist somit verantwortlich für die Kunden in den Bereichen öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung in Deutschland. Er ist Mitglied des Präsidiums der Initiative D21 sowie Mitglied im Nationalen IT-Gipfel der Bundesregierung.
Ein Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) wirbt für einen "Digitalen Servicestandard" für Deutschland. Damit der Standard umgesetzt wird, bedarf es verbindlicher Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit von Daten und Interoperabilität. Teil 4 der Reihe zum E-Government-Benchmark.
  • Der neue Servicestandard erfordert eine Vereinbarung auf höchster Ebene zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Wegen Freiwilligkeit und fehlender Koordination bleiben die bisherigen Initiativen erfolglos.
  • Ein föderales Architekturmanagement soll den Rahmen der E-Government-Systemarchitektur definieren.
  • Bund und Länder sollten sich auf ein "Digitalisierungsbudget" einigen, das in einem IT-Staatsvertrag verankert wird.
  • Eine innovative Einheit sollte Entwicklergemeinschaften organisieren, ein Netzwerk für Digitalisierung fördern, Ideen treiben, Projektbeispiele sammeln und die Umsetzung des "Digitalen Servicestandards" koordinieren.

Die vorangegangenen drei Artikel dieser Serie betrachteten Vorteile, die E-Government den Behörden, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bietet. Zudem zeigten sie auch Deutschlands Position im europäischen Vergleich und kleine und große Ideen, die wir von den digitalen Vorreitern lernen können, um zum Spitzenfeld aufzuschließen.

Eine digitale Verwaltung ist zum Funktionieren einer digitalen Gesellschaft notwendig. Die Botschaft aus dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) "E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann", welches Capgemini und CSC erstellt haben, ist deutlich: Ohne Fortschritte in der DigitalisierungDigitalisierung der Verwaltung geht nicht nur der Anschluss zu anderen Staaten verloren, sondern auch innerhalb Deutschlands zur Wirtschaft und Gesellschaft. Alles zu Digitalisierung auf CIO.de

Ein zentraler Grund für die langsamen Fortschritte ist die föderale Fragmentierung unseres Landes. Beschleunigt werden kann dieser Prozess, so das NKR-Gutachten, durch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Diese muss finanziell und organisatorisch neu ausgestaltet werden. Ein zeitgemäßer IT-Staatsvertrag kann hier zur Verbesserung führen. Das NKR-Gutachten wirbt zudem für einen "Digitalen Servicestandard" für Deutschland, der dafür sorgen soll, dass Online-Angebote in Deutschland ausgebaut und vereinheitlicht werden.

Organisatorische Schnittstellen schaffen

Der neue Servicestandard erfordert ein politisches Bekenntnis und eine Vereinbarung auf höchster Ebene zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Freiwilligkeit und fehlende Koordination der bisherigen Initiativen und Vorhaben bleibt in der Fläche erfolglos.

Bürgerinnen und Bürger klagen über Öffnungszeiten, Warteschlangen oder Mehrfachangaben ihrer Daten, aber sie fordern nur selten die konsequente flächendeckende Digitalisierung. Damit der vom Gutachten beschriebene Standard auch umgesetzt wird, bedarf es zusätzlicher Verbindlichkeit in Form von Vorgaben zur Wiederverwendbarkeit von Daten und Interoperabilität.

Ein föderales Architekturmanagement definiert die E-Government-Systemarchitektur

Alle wesentlichen Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger sowie Kontakte der Unternehmen mit Behörden sollen medienbruchfrei, nutzerorientiert - deutschlandweit - digitalisiert werden; von der Reisepassbeantragung bis zur Baugenehmigung. Auf einem einheitlichen Portal beziehungsweise dem aktuell geplanten Portalverbund sollen die Lebens- und Unternehmenslagen leicht auffindbar sein.

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