Onlinehandel

Patentamt warnt vor minderwertigen Fälschungen

18.12.2023
Das Deutsche Patentamt hat im Zusammenhang mit Markenpiraterie im Onlinehandel vor erheblichen Sicherheitsrisiken gewarnt.
Wer billig kauft, kauft zweimal: So manches Schnäppchen erweist sich im Nachhinein als Fälschung.
Wer billig kauft, kauft zweimal: So manches Schnäppchen erweist sich im Nachhinein als Fälschung.
Foto: Dorde Krstic - shutterstock.com

Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft sagte die Präsidentin Eva Schewior am Freitag: "Bei auffällig günstigen Preisen ist Vorsicht geboten, denn die Produkte stellen sich allzu oft als minderwertige Fälschungen mit teils erheblichen Sicherheitsrisiken heraus. Den Schaden haben auch Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher."

Nach amtlichen Schätzungen werden gefälschte Waren für jährlich mehr als 100 Milliarden Euro in die EU eingeführt, darunter Medikamente, Lebensmittel und Kinderspielzeug. Der deutsche Zoll stellte im vergangenen Jahr Fälschungen im Wert von rund 435 Millionen Euro sicher.

Beim Einkauf in virtuellen Welten kann die digitale Ware durch einen nicht austauschbaren Datensatz einer BlockchainBlockchain (NFT) abgesichert werden - beispielsweise "virtuelle Sneaker authentifiziert durch NFT". Das deutsche Markenregister enthält bereits über 70 Anmeldungen und Eintragungen, in deren Warenverzeichnis der Begriff NFT vorkommt, und über 1.200 Anmeldungen und Eintragungen mit dem Begriff "Blockchain". Alles zu Blockchain auf CIO.de

Schewior sagte, die Regeln für geistiges Eigentum gälten auch in der virtuellen Welt. "Auch das Metaversum ist kein rechtsfreier Raum, in dem man tun und lassen kann, was man will." (dpa/rs)

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