Public IT


Zwang zur Digitalisierung

Öffentliche Verwaltungen unter Druck

25.09.2013
Von Axel Drengwitz und Florian Menhorn

Grundbuch und Handelsregister - Der Anfang ist gemacht

Zum Glück gibt es bereits Vorreiter. In bestimmten Bereichen der Justiz - wie etwa dem elektronischen Grundbuch - ist das alles nicht neu. Hier läuft schon vieles elektronisch und medienbruchfrei ab und kann sukzessive um eine elektronische Aktenführung erweitert werden. Eine Erfolgsstory ist auch die Schaffung des elektronischen Handelsregisters, das die Registergerichte deutlich entlastet hat.

Papierwüste Zivilgericht

Florian Menhorn ist Consultant Analyst bei Steria Mummert Consulting und berät in den Bereichen IT-Governance und IT-Service-Management.
Florian Menhorn ist Consultant Analyst bei Steria Mummert Consulting und berät in den Bereichen IT-Governance und IT-Service-Management.
Foto: Steria Mummert

Doch in vielen weiteren Bereichen liegt die deutsche Justiz noch hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Etwa in den Zivilgerichten sind bis heute Papierakten das führende und rechtsverbindliche Medium. Das elektronische Einreichen von Schriftsätzen liegt noch in weiter Ferne. Eine elektronische Bearbeitung beschränkt sich meistens auf die IT-Unterstützung durch Fachverfahren. Elektronische Aktenführung und Archivierung stehen dort ganz oben auf der To-do-Liste.

Auf die Softwareergonomie kommt es an

Gerade in den Zivilgerichten wird es bei der Ausweitung des elektronischen Rechtsverkehrs neben den IT-Aspekten vor allem auf die Softwareergonomie ankommen. Eine ergonomische Software ist benutzerfreundlich und auf den Arbeitsplatz zugeschnitten. Die häufig nur mit grundlegenden Computerkenntnissen ausgestatteten Mitarbeiter der Gerichte müssen von einer solchen Software überzeugt werden.

Das betrifft insbesondere die Richterschaft, die neben fachlichen Aspekten auch hohe ergonomische Anforderungen an zum Beispiel elektronische Aktensysteme stellt. Hier entscheidet die Anwenderakzeptanz in besonderem Maße über den Erfolg. Oft sind dies ganz grundlegende Dinge, wie z. B. ermüdungsfreies Arbeiten mit der elektronischen Akte.

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