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Zusammenfassung

Neuer Personalausweis: Alle Fakten und Features

17.01.2012

Nur nach Zustimmung übermittelte Daten

Diese Informationen muss man ausdrücklich freigeben, damit Dienste-Anbieter sie auslesen können:

  • Familienname, Vorname

  • Doktorgrad

  • Tag und Ort der Geburt

  • Anschrift

  • Ordens- oder Künstlername

  • Dokumentenart

  • Dienste- und kartenspezifische Kennzeichen (Pseudonymfunktion)

  • Abkürzung "D" für Bundesrepublik Deutschland (Nationalität)

  • Angabe, ob der Inhaber des Ausweises ein bestimmtes Alter über- oder unterschreitet (Altersverifikation)

  • Angabe, ob der Inhaber des Ausweises in einem vom Diensteanbieter abgefragten Ort, Regierungsbezirk oder Bundesland gemeldet ist (Wohnortverifikation)

Nur die Angabe, ob ein Personalausweis gesperrt ist, wird standardmäßig an Diensteanbieter im Netz übermittelt. Diese Grundprinzipien helfen dem Bürger dabei, sparsam mit seinen Daten umzugehen und nur die zusätzlichen Informationen anzugeben, die im jeweiligen Fall tatsächlich nötig sind.

Dank der mehrfach verschlüsselten und gesicherten Übertragungswege ermöglicht die Online-Ausweisfunktion damit ein neues Maß an Sicherheit und Freiheit im Internet. Anwender müssen sich nicht mehr Dutzende von Benutzernamen und Passwörtern merken, um sich bei den verschiedenen Diensten zu identifizieren. Wer im Netz nicht von anderen erkannt werden möchte, kann für die Anmeldung in Chatrooms und sozialen Netzwerken die Pseudonymfunktion des neuen Ausweises verwenden.

Selbst bei Bestellungen, die erst ab einem bestimmten Lebensalter erlaubt sind, muss das genaue Geburtsdatum nicht angegeben werden: Die Ausweis-App übermittelt nur ein schlichtes Ja oder Nein auf die Abfrage, ob jemand den Alterskriterien entspricht oder nicht.

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