Angebote der IT-Dienstleister

9 Warnsignale beim Outsourcing

Werner Kurzlechner lebt als freier Journalist in Berlin und beschäftigt sich mit Rechtsurteilen, die Einfluss auf die tägliche Arbeit von Finanzentscheidern nehmen. Als Wirtschaftshistoriker ist er auch für Fachmagazine und Tageszeitungen jenseits der IT-Welt tätig.

7. Fristüberschreitungen: Mit Vorsicht zu genießen sind verspätete Angebote. Dienstleister, die schon in der Anbandelphase Fristen nicht einhalten oder ihre Ressourcen nicht organisiert haben, hätten vermutlich gravierendere Probleme, meint Analyst Ruckman.

Teures Personal kaum kontrollierbar

8. Reziproke Billing-Rechte: Dienstleistern ist nachvollziehbarerweise daran gelegen, selbst ein möglichst weites Zeitfenster für das Ausstellen von Rechnung zu haben und zugleich die Widerspruchsfrist der Kunden so weit wie möglich zu beschränken. Das mündet oftmals in reziproke Rechte: Der Anbieter hat beispielsweise 120 Tage Zeit, bis er eine Leistung in Rechnung stellen muss; dem Kunden bleiben ebenfalls 120 Tage zum Widerspruch.

Analyst Martin warnt allerdings, dass das in Wahrheit keineswegs ein reziprokes Verhältnis sei. Der Dienstleister sollte dazu verpflichtet werden, so schnell wie möglich – idealerweise 30 Tage nach erbrachter Leistung – Rechnungen auszustellen; auf Kundenseite sei hingegen eine sehr viel längere Frist zur Überprüfung und zu begründetem Widerspruch angemessen – nämlich zwei Jahre und mehr.

9. Premium Staffing: Zur Kostenfalle können sich auch die eingekauften Skills entwickeln. So falle es Kunden in der Regel schwer, ein überqualifiziertes und deshalb zu teures Teams zu erkennen, so die Everest Group. Vorsicht also vor hochpreisigen Personalressourcen.

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