Facebook, LinkedIn, twitter und Xing

Web 2.0 erleichtert Industriespionage

27.01.2012
Von Constantin Gillies

Zuerst Vorgesetzten informieren

Aber was ist, wenn Angestellte soziale Medien nutzen, um auf Missstände im Betrieb oder sogar Gefahren für die Öffentlichkeit hinzuweisen? Rechtfertigt dieses höhere Ziel nicht die Mittel, so wie es etwa Wikileaks für sich in Anspruch nimmt? Nicht unbedingt, sagt die deutsche Justiz. Solche Hinweisgeber - im englischen Sprachraum Whistleblower genannt - haben hierzulande einen schweren Stand. Wer öffentlich Alarm schlägt, sei es über Facebook oder die Presse, riskiert unter Umständen die Kündigung - selbst wenn sich die Vorwürfe später als berechtigt erweisen sollten.

Mitarbeiter müssen sich mit Beschwerden zunächst an ihren Vorgesetzten wenden, also den Dienstweg und die Geheimhaltungsverpflichtungen einhalten. Zwar versuchen Interessengruppen wie das Whistle-blower-Netzwerk (www.whistleblower-net.de), mehr Schutz für Tippgeber zu erkämpfen, doch derzeit gilt auch für Facebook-Nutzer im Zweifel: Wer plaudert, fliegt.

Dennoch raten die meisten Experten davon ab, nach Porsche-Vorbild die Schotten komplett dicht zu machen. Damit würde sich das Unternehmen die Chancen nehmen, die das Social Web bietet. Anwältin Diercks empfiehlt stattdessen, Social-Media-Guidelines aufzustellen, damit Mitarbeiter und Vorgesetzte erkennen können, was erlaubt ist und was nicht. Internet-Experte zur Jacobsmühlen plädiert außerdem dafür, die Mitarbeiter rundum aufzuklären.

Doch er gibt auch zu bedenken, dass es letztendlich ein schlechter Führungsstil sei, der Mitarbeiter zu Maulwürfen mache: "Wo die Angestellten Wertschätzung erfahren, gibt es weniger Unzufriedene - und damit auch weniger Lecks." (Computerwoche)

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