Europäisches Abkommen als vorbildlich bezeichnet

Indische IT-Sicherheitsstandards mangelhaft

13.10.2004
Von Detlef Scholz
Die aktuellen indischen Gesetze zum E-Business, zum Patentrecht und zum Schutz geistigen Eigentums schützen nicht ausreichend gegen Cyberkriminalität. Das beklagte ein amerikanischer Staatssekretär auf einer IT-Konferenz in Neu-Delhi. Die indische Regierung gelobte Besserung.

Der amerikanische Regierungsbeamte des Handelsministeriums Kenneth Juster sagte, Indien müsse die Geheimhaltung personen- und finanzbezogener Daten amerikanischer Firmen sicherstellen. Zahlreiche amerikanische Unternehmen haben technische Aufgabenbereiche und Software-Entwicklung an indische Unternehmen ausgelagert.

Als Positvbeispiel zitierte Juster die europäischen Bemühungen. Das im Europarat getroffene Abkommen zur Cyberkriminalität stelle ein nützliches Modell dar, dem nachzueifern sei. Es lege strenge Grundsätze für die nationale Gesetzgebung bezüglich Cyberkriminalität fest und fördere die internationale Zusammenarbeit in der Bekämpfung dieser modernen Verbrechen, so der Staatsbeamte.

Auf der Konferenz berieten Regierungsmitglieder und IT-Experten darüber, wie die USA und Indien gemeinsam gegen Bedrohungen ihrer Informationsstruktur vorgehen können. Das Treffen wurde von der indischen National Association of Software and Service Companies und der Information Technology Association of America veranstaltet.

"Sicherheit ist eines jener Dinge, über die die Leute nicht gerne sprechen. Doch jeder von uns ist so unsicher, wie das schwächste Glied", sagte Jerry Rao, Aufsichtsratsvorsitzender der NASSCOM.

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