LAG-Urteil: Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Arbeitnehmer müssen keine dienstlichen SMSs in ihrer Freizeit lesen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

Arbeitnehmer müssen keine dienstlichen SMSs in ihrer Freizeit lesen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein.

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