Bundesinnenministerium veröffentlicht Vorlage

EVB-IT Systemvertrag steht für Behörden bereit

Werner Kurzlechner lebt als freier Journalist in Berlin und beschäftigt sich mit Rechtsurteilen, die Einfluss auf die tägliche Arbeit von Finanzentscheidern nehmen. Als Wirtschaftshistoriker ist er auch für Fachmagazine und Tageszeitungen jenseits der IT-Welt tätig.
Auch beim Einkauf kompletter IT-Systeme müssen Bundesbehörden jetzt auf eine verbindliche Vorlage zurückgreifen. Das Bundesinnenministerium veröffentlicht mit den EVB-IT-Systemvertrag jetzt das siebte Muster für IT-Kontrakte der öffentlichen Hand. Im Gegensatz zu allen anderen seit 2001 erarbeiteten Texten konnte mit den Lösungs-Anbietern bisher keine Einigung erzielt werden.

Das Kürzel "EVB-IT“ bedeutet in voller Länge "Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“. Diese Bedingungen ergänzen für die komplexen Rechtsgeschäfte im IT-Bereich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die den speziellen Anforderungen schon vor Jahren nicht mehr zu genügen schienen.

In den vergangenen sechs Jahren veröffentlichte das Ministerium bereits sechs Vertragsmuster zur IT-Beschaffung. Sie regeln den Kauf von Hardware, die Beschaffung von Dienstleistungen, die zeitlich unbefristete Überlassung von Standard-Software gegen Einmalvergütung sowie die befristete Überlassung, die Instandhaltung von Hardware und die Pflege von Software.

Eine klare Regelung für System-Lösungen aus einer Hand fehlte bislang. Der Bund schließt diese Lücke jetzt, ohne mit den Hersteller-Verbänden Einvernehmen erzielt zu haben. Das war in den bisherigen Fällen immer gelungen. Für die gesamte Funktionsfähigkeit des IT-Systems sind nach EVB-IT immer die Auftragnehmer verantwortlich.

Die wichtigsten Streitpunkte mit den Verbänden sind laut Ministerium Art und Umfang der Nutzungs- und Eigentumsrechte, Abnahmemodalitäten und Verjährungsfristen. Weiteren Verhandlungen mit den betroffenen Verbänden stehe man positiv gegenüber, so das Ministerium.

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