Healthcare IT


Neues Einweiserportal bei Helios

Schritt für Schritt zur elektronischen Fallakte

14.12.2007
Von Alexander Galdy
Der private Klinik-Konzern Helios will in seinen Häusern ein Online-Einweiserportal einführen. Bei einem Pilotprojekt in Erfurt und der Region nutzen mittlerweile über 40 Ärzte das Portal, das auf dem System der elektronischen Fallakte basiert. Weitere Kliniken in Thüringen und Hessen sollen folgen.

In dem Einweiserportal stellt das Klinikum dem niedergelassenen Arzt medizinische Daten und Befunde seines Patienten zur Verfügung. Der Arzt kann sich so zeitnah und laufend über den Stand der Untersuchungen und Behandlungen des Patienten informieren. Davon profitieren vor allem die Patienten: Ihre Behandlung geht fließender, zügiger und individueller vom stationären in den ambulanten Bereich über. Doppeluntersuchungen und mehrmaliges Nachfragen gehören der Vergangenheit an.

Das Helios Einweiserportal entstand in enger Zusammenarbeit mit in Erfurt niedergelassenen Ärzten. Sie schätzen die einfache und schnelle Internetkommunikation mit den Klinikärzten: Über die Portallösung können sie Entlassbriefe, Operationsberichte, Labor-, Radiologie- und sonstige Befunde sowie Röntgenbilder ihrer Patienten abrufen. Dabei haben Sicherheit und DatenschutzDatenschutz oberste Priorität. Der Arzt erhält vom Krankenhaus einen Hardwaretoken, der alle 60 Sekunden einen neuen Schlüssel generiert, den der Arzt auf dem Display des Tokens ablesen kann. Mithilfe dieses Schlüssels und seines Benutzernamens meldet sich der Arzt bei einem Authentisierungsserver an. Alles zu Datenschutz auf CIO.de

Ist der Arzt berechtigt, baut sich eine verschlüsselte Verbindung auf und er erhält über eine mehrstufige Firewall-Lösung Zugang zu den Daten seines Patienten. Der Arzt kann dabei aber nicht direkt auf das Krankenhaus-Informationssystem zugreifen, sondern ausschließlich auf die Daten seines Patienten, die in einem separaten Bereich bereitgestellt werden.

Patienten entscheiden selbst über Zugriffsrechte zu Behandlungsinformationen

Der Patient wiederum entscheidet bei der Aufnahme ins Krankenhaus, welcher Arzt Zugriff auf Behandlungsinformationen haben darf und unterschreibt eine entsprechende Erklärung. Die Erklärung gilt nur für den jeweiligen Krankenhausaufenthalt und das behandelte Krankheitsbild. Bei einem neuen Krankenhausaufenthalt entscheidet der Patient erneut über die Zugriffsrechte.

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