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Zu Facebook-Posts motivieren – statt strafen

Thomas Pelkmann ist freier Journalist in München.

"Die Sicherheitsmechanismen herkömmlicher Öffentlichkeitsarbeit fallen im sozialen Netz weg", so Kausch. "Aus meiner Sicht geht es deswegen vor allem darum, den Mitarbeitern Mut zu machen, sich dort zu bewegen." Die Botschaft lautet: "Wir finden soziale NetzwerkeNetzwerke für unser Unternehmen gut. Wir finden es gut, dass uns unsere Mitarbeiter dort repräsentieren." Alles zu Netzwerke auf CIO.de

Der Agenturchef hat darum darauf verzichtet, einen verbindlichen Kanon mit Regeln und Sanktionsmöglichkeiten zu verabschieden. "Es wird nichts unterschrieben, es gibt bei uns keine Zusätze zum Arbeitsvertrag, also ist nichts davon rechtlich verbindlich."

Das Arbeitsrecht reicht meistens völlig aus

In den meisten Fällen ist das auch gar nicht nötig: Arbeitsrecht und Arbeitsverträge regeln bereits verbindlich und hinreichend etwa die Verschwiegenheitspflicht von Mitarbeitern oder das Verbot, unwahre Tatsachen über ein Unternehmen zu behaupten. Über den Begriff der Schmähkritik ist es dort auch untersagt, beleidigende Äußerungen über die Firma oder die Geschäftsleitung zu tätigen, nicht aber, seine Meinung zu äußern. Wenngleich solche Regeln auch für Mitarbeiter gelten, die sich in sozialen Netzen bewegen, kann es hilfreich, die Rechtsvorschriften dafür zu konkretisieren.

Dabei gilt für Kausch eine einfache Faustformel: So wenig juristisch regeln wie nötig, so viel raten und motivieren wie möglich. "Wo da genau die Grenze verläuft, muss aber jedes Unternehmen für sich selbst beantworten."

Die Übertragung von Rechtsnormen auf Verhaltenshinweise dient dabei eher dazu, Mut zu machen als abzuschrecken: "Die meisten Mitarbeiter wissen gar nicht, was sie dort dürfen und was nicht. Da ist es hilfreich, das für diese spezielle Situation noch einmal zu wiederholen".

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