Datenschutz im Web sicherstellen


 
2/7
Widerspruchsrecht einräumen und technisch umsetzen
Besucher müssen der Erstellung von Nutzungsprofilen widersprechen können. Der Widerspruch muss vom Website-Betreiber wirksam umgesetzt werden.

Website-Besucher besitzen grundsätzlich bei allen erfassten personenbezogenen Daten das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung dieser Daten für Zwecke der Werbung und Marktforschung zu widerrufen. Außerdem besteht ein Widerspruchsrecht zur Bildung von Nutzungsprofilen, die unter einem Pseudonym für Marktforschungs- und Analysezwecke erstellt wurden. Diese Widerspruchsrechte müssen auch für alle Anwendungen und Dienste auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets eingeräumt werden. Möchte der Kunde von diesen Rechten Gebrauch machen und nicht länger zu den personenbezogenen bzw. pseudonymisierten Nutzungsprofildaten beitragen, müssen Sie dies veranlassen und technisch umsetzen (lassen).
(Foto: kstudija - Fotolia.com)
 
Dieses Bild teilen: