EuGH-Urteil

Unionsfraktionsvize Frei setzt auf Vorratsdatenspeicherung

20.09.2021
Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Thorsten Frei, macht sich für die erneute Nutzung der Vorratsdatenspeicherung in der Zukunft stark.
Über das von der Union vorgeschlagene Recht zur Vorratsdatenspeicherung wird der Europäische Gerichtshof wahrscheinlich im Februar 2022 sein Urteil fällen.
Über das von der Union vorgeschlagene Recht zur Vorratsdatenspeicherung wird der Europäische Gerichtshof wahrscheinlich im Februar 2022 sein Urteil fällen.
Foto: Robert Kneschke - shutterstock.com

Derzeit liegt die Regelung in Deutschland auf Eis, bis ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum deutschen Vorgehen vorliegt. Das Verfahren dort ist in der Schlussphase, mit einem Urteil ist nach früheren Angaben eines Gerichtssprechers ab Februar 2022 zu rechnen.

"Nach der Bundestagswahl steht die Neuregelung der Speicherverpflichtung an", sagte Frei der Deutschen Presse-Agentur. "Dies wird die wichtigste Entscheidung sein, die der neue Bundestag im Bereich der inneren Sicherheit in der nächsten Wahlperiode treffen muss." Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Telefon- und Internetverbindungsdaten der Nutzer zu sichern, so dass Ermittler später darauf zugreifen können.

"Für mich ist klar, dass CDU und CSU nur einen Koalitionsvertrag unterschreiben können, der ein klares Bekenntnis zur Speicherverpflichtung enthält und diese Verpflichtung bei den IP-Adressen deutlich ausweitet", sagte der CDU-Politiker Frei, der sich in dieser Haltung von der bisherigen Urteilspraxis des EuGH ermutigt sieht.

Hier gebe es einen klaren Unterschied zwischen der Union und anderen Parteien, argumentierte Frei, der die Speicherung der Daten insbesondere im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch nutzen will. "CDU und CSU machen Politik nicht für die kleine Gruppe von Personen, die sich im Internet von einer vermeintlich übermotivierten Polizei beobachtet wähnen. Wir machen Politik für zehn Millionen Kinder und ihre 20 Millionen Eltern."

Die Vorratsdatenspeicherung sei hier ein zentrales Ermittlungsinstrument der Polizei. "Doch Jahr für Jahr können wir im Bereich des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie den Tätern schutzlos ausgelieferte Kinder nicht retten und Tausende von Fällen nicht aufklären, weil die Speicherverpflichtung für IP-Adressen bis zum Urteil des EuGHs ausgesetzt ist", beklagte Frei.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sprach mit Blick auf Freis Forderungen von einem "Luftschloss". Der EuGH habe die anlasslose und flächendeckende Speicherung bereits mehrfach als unzulässig eingestuft. "Die Union wäre gut damit beraten, nicht sehenden Auges ein verfassungs- und europarechtswidriges Instrument zur Koalitionsbedingung zu machen", warnte Thomae. "Im anonymen Darknet, wo die schweren Fälle des Kindesmissbrauchs und der Kinderpornografie stattfinden, ist sie zudem völlig nutzlos. Hier helfen nur gut ausgebildete Ermittler und eine entsprechende Ausstattung der Sicherheitsbehörden." Seine Partei fordere deshalb das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei könnten die Behörden bei einem Verdacht einen Telekommunikationsanbieter anweisen, Verkehrsdaten länger zu speichern. (dpa/rw)

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