Es geht auch ohne starke Gehaltserhöhung

10 Benefits, die Arbeitgebern nicht weh tun

Felix Anrich ist gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Randolph Moreno Sommer Gründer und Geschäftsführer der FAIRFAMILY.Das Unternehmen berät Unternehmen rund um die Themen Arbeitgeberattraktivität, Gesundheits-Benefit-Systeme, Employer Branding und gesunde Unternehmenskultur.
Wer die Personalzufriedenheit steigern will, muss nicht zwingend zur Gehaltserhöhung greifen. Es gibt auch andere Möglichkeiten.
Für die Personalzufriedenheit sind Benefits häufig wirkungsvoller als Gehaltserhöhungen.
Für die Personalzufriedenheit sind Benefits häufig wirkungsvoller als Gehaltserhöhungen.
Foto: garagestock - shutterstock.com

Es hat sich gezeigt, dass sinnvolle Benefits häufig wirkungsvoller sind, zudem steuerlich besser - und für Arbeitnehmer auch deutlich attraktiver. Diese zehn Mitarbeiter-BenefitsMitarbeiter-Benefits können Unternehmen einsetzen - ohne ihr Gehaltsbudget sprengen zu müssen. Alles zu Personalführung auf CIO.de

1. Steuerfreier Sachbezug in Höhe von 50 Euro

Seit 2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter bis zu 600 Euro netto jährlich als Gehaltsextra erhalten. Sachbezüge sind beispielsweise Gutscheine, Tankkarten oder auch ein monatlicher Beitrag zur Fitnessstudio-Mitgliedschaft.

2. Internetpauschale

Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern eine Internetpauschale als Kostenzuschuss. Diese ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann auch dann gewährt werden, wenn die Internetnutzung privat verursacht ist.

3. Steuerfreier Kita-Zuschuss

Für Eltern mit kleinen Kindern bedeutet die Betreuung manchmal eine große finanzielle Belastung. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern daher einen steuerfreien Zuschuss zur Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern gewähren. Auch dieser Zuschuss ist komplett steuer- und sozialversicherungsfrei, solange der Nachweis zur Betreuungsleistung erbracht wird.

4. Erholungsbeihilfen für Kur oder Urlaub

Erholung ist wichtig, um stressbedingten Krankheiten vorzubeugen. Arbeitgebern ist daher zu empfehlen, ihren Mitarbeitern Erholungsbeihilfen zukommen zu lassen, beispielsweise in Form von Barzuschüssen oder der Unterbringung in Ferienheimen. Diese Beihilfen sind steuerfrei, sofern sie zweckgebunden für eine Kur oder einen Urlaub verwendet werden.

5. Mobilitätsbudget als Alternative zum Firmenwagen

Nicht jeder Arbeitnehmer benötigt ein Firmenfahrzeug, doch die Mobilität im Berufsleben ist dennoch wichtig. Arbeitgeber "spendieren" daher ihren Mitarbeitern ein Mobilitätsbudget zur Verfügung, das das komplette Spektrum an Verkehrsmitteln umfasst. Die Nutzung des Budgets ist jeden Monat flexibel und unabhängig von einem bestimmten Verkehrsmittel möglich.

6. Steuerfreies Extrageld für PKW-Werbung

Fahrzeuge, die im Rahmen von Werbekampagnen beklebt werden, sind oft ein Blickfang und tragen zur Bekanntheit des Unternehmens bei. Arbeitgeber geben ihren Mitarbeitern daher eine steuerfreie Zahlung bis zur Freigrenze von 255 Euro jährlich, wenn der Arbeitnehmer einen Mietvertrag mit rechtlich gültiger Vertrags- und Zahlungsgestaltung unterzeichnet hat.

7. Steuerfreier Verpflegungsmehraufwand für auswärtige Arbeitsstätten

Wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen mehr als acht Stunden täglich an einer auswärtigen Arbeitsstätte tätig ist, entstehen zusätzliche Verpflegungskosten. Arbeitgeber erstatten ihren Mitarbeitern daher steuerfreie monatliche Pauschbeträge in Höhe von 210 Euro für die Verpflegungskosten. Diese Pauschbeträge dienen dazu, die Mehrkosten abzudecken und können vom Arbeitnehmer ohne Steuerabzug in Anspruch genommen werden.

8. Monatsbudget für das tägliche Mittagessen

Ein weiteres Benefit der Arbeitgeber ist ein Monatsbudget für das tägliche Mittagessen. Hierbei sind dann Beträge von bis zu 6,90 Euro pro Tag fällig. Die Mitarbeiter können das Budget flexibel einsetzen und aus einer Vielzahl von Restaurants und Imbissen auswählen.

9. Steuerfreie Aufmerksamkeiten

Zu persönlichen Anlässen wie Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten oder Arbeitnehmerjubiläen können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfreie Aufmerksamkeiten gewähren. Der Bruttobetrag der Geschenke darf hierbei maximal 60 Euro betragen und ist in Form von Gutscheinen oder Prepaid-Karten zu verteilen, die ausschließlich für bestimmte Waren oder Dienstleistungen im Inland einlösbar sind.

10. Steuerfreie ganzheitliche Gesundheitsförderung

Die betriebliche Gesundheitsförderung ist ein wichtiges Benefit, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Krankheitsrisiken zu verringern. Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine ganzheitliche Gesundheitsförderung als Entgeltumwandlung aus dem Bruttoeinkommen an. Diese ist steuerfrei und wird direkt aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen. Die Mitarbeiter können somit von einer verbesserten Gesundheit und einer Reduktion des zu versteuernden Einkommens profitieren.

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