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Kritik an Zugriff auf Fotos

Änderungen beim elektronischen Personalausweis

21.05.2017
Personalausweise sollen künftig standardmäßig mit einer einsatzbereiten Online-Funktion ausgegeben werden. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend eine Änderung des Personalausweisgesetzes.
Elektronischer Personalausweis
Elektronischer Personalausweis
Foto: Bundesministerium des Innern (BMI)

Die Möglichkeiten des elektronischen Identitätsnachweises (eID) sollen dadurch gefördert werden. Erweitert werden auch die Zugriffsrechte der Sicherheitsbehörden auf Ausweisbilder - das stößt auf Kritik.

Der im November 2010 eingeführte Personalausweis im Scheckkartenformat hat den elektronischen Identitätsnachweis integriert. Damit lassen sich zum Beispiel Behördengänge online erledigen. Dem Bundesinnenministerium zufolge wurde der Ausweis seit 2010 an 45 Millionen Bürger ausgegeben. Aber schätzungsweise nur ein Drittel hätte die Online-Funktion aktiviert, um sich damit auch im Internet ausweisen zu können. Durch die Gesetzesänderungen sollen die Online-Ausweisfunktionen erweitert und leichter anwendbar werden.

Scharfe Kritik kam vom ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Er beklagte, in dem Gesetz stecke eine "datenschutzrechtliche Ungeheuerlichkeit". Vorgesehen ist darin auch, dass die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern in Zukunft das biometrische Lichtbild im Ausweis "zur Erfüllung ihrer Aufgaben im automatisierten Verfahren" abrufen dürfen. Bislang ist dies nur in begrenzten Fällen und durch weniger Stellen erlaubt. Schaar befürchtet eine Massenüberwachung. Er sprach von einem "Big-Brother-Gesetz".

Auch FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat Bedenken. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: "Zusammen mit der geplanten Ausweitung der Videoüberwachung sind wir dann gefährlich nah am Überwachungsstaat." (dpa/rs)

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