App-Markt in der EU

Apple ermöglicht Installation von iPhone-Apps übers Web

12.03.2024
Mit dem Digitalgesetz DMA hat die EU Apple gezwungen, auch andere Anbieter für die Installation von iPhone-Apps zuzulassen. Bei der Umsetzung bessert der Konzern nun nach.
Als "Gatekeeper" kommt Apple den Vorgaben der EU in Bezug auf seinen App Store nur widerwillig und zögerlich nach.
Als "Gatekeeper" kommt Apple den Vorgaben der EU in Bezug auf seinen App Store nur widerwillig und zögerlich nach.
Foto: Tada Images - shutterstock.com

AppleApple wird nach der von der EU erzwungenen Öffnung des App-Marktes für das iPhoneiPhone auch die direkte Installation von Anwendungen außerhalb von App Stores ermöglichen. Künftig würden Entwickler in der Lage sein, ihre Apps direkt von Websites aus zu vertreiben, kündigte Apple an. Der US-Konzern reagiert damit auf Kritik aus der EU-Kommission und von Entwicklern, die von Apple eine weitergehende Öffnung des Softwaremarktes für das iPhone verlangten. Alles zu Apple auf CIO.de Alles zu iPhone auf CIO.de

In der Vergangenheit konnten Nutzer eines iPhones nur Anwendungen aus Apples App Store installieren. Nach den rechtlichen Vorgaben durch das neue EU-Gesetz für Digitale Märkte (Digital Markets Act/DMA) müssen nun aber große und dominante Anbieter, sogenannte Gatekeeper, auch App Stores anderer Anbieter zulassen. Zu den Gatekeepern gehört auch Apple. Der Konzern hatte daraufhin Anfang Februar andere Marktplätze zugelassen, sich aber gegen eine direkte Installation aus dem Web weiterhin gesperrt.

Apple betont mögliche Risiken

Mit der nun möglichen Web-Option gibt Apple allerdings die Softwaredistribution nicht komplett frei. Alle Apps müssten bestimmte Kriterien erfüllen und sich zu laufenden Anforderungen verpflichten, die dem Schutz der Nutzer dienten, betonte Apple.

Gleichzeitig bekräftigt der Konzern, dass er die Vorgaben des DMA kritisch sieht. Der Vertrieb über das Internet bringe im Vergleich zu alternativen Marktplätzen noch mehr Risiken mit, die man ausräumen müsse.

Mehr Freiheiten bei Werbeaktionen und Angeboten

Die neue Installationsoption soll im Laufe des Frühjahrs eingeführt werden. Zwei weitere Änderungen gelten ab sofort. Zum einen lockert Apple seine Kontrolle über die Art und Weise, wie Entwickler Zahlungsmittel und Sonderaktionen innerhalb einer App bewerben dürfen.

Bislang hatte Apple Muster-Formulierungen und Designvorlagen vorgegeben, die von vielen Entwicklern als abschreckende Warnhinweise empfunden wurden. Künftig hätten App-Anbieter die Möglichkeit, Sprache und Design der Links für Werbeaktionen und Angebote an ihre Vorstellungen anzupassen.

Eine kleinere Änderung der App-Richtlinien sieht außerdem vor, dass alternative Marktplätze einen Katalog von Apps anbieten können, die ausschließlich vom Marktplatzentwickler stammen. Das war vorher nicht möglich.

Apple dominiert die Regeln weiterhin

Ursprünglich wollte Apple Entwicklern, die seinem App Store einmal den Rücken zuwandten, die Rückkehr verweigern. In der vergangenen Woche hatte Apple dann aber doch erlaubt, von den neuen Konditionen mit mehr Möglichkeiten wieder zurück zum bisherigen Modell mit dem Vertrieb nur über den hauseigenen App Store des Konzerns zu wechseln. Allerdings ist das nur einmal möglich - und nur solange die Entwickler ihre Apps noch nicht über alternative Marktplätze vertreiben. (dpa/rs/pma)

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