Kunden-Knebelung rechtswidrig

Vorsicht Wartungsfalle bei Software

02.07.2008
Von Alexander Galdy
Software-Hersteller können ihren Kunden verbieten, Dritte mit der Wartung ihrer Produkte zu beauftragen. Aber Vorsicht: das gilt nur in den wenigsten Fällen. Zu beachten sind einige rechtliche Einschränkungen. Anwender sollten außerdem Vertragsbedingungen nicht blind zustimmen, damit sie später nicht über den Tisch gezogen werden.

Das Thema Wartung von IT-Systemen gewinnt mit Voranschreiten der Technologisierung immer mehr an Bedeutung. Andererseits besteht bei vielen Unternehmen eine rechtliche Unsicherheit. Sie kann dazu führen, dass die Firmen rechtliche Verstöße begehen oder eigene Rechte verschenken.

Ein wachsendes Interesse spürt auch Rechtsanwalt Thomas Feil: "Das Thema ist mittlerweile für Anbieter und Auftraggeber sehr wichtig." Beim Kauf von Software wurde der Punkt Wartung bisher eher wie Anhängsel behandelt, über das sich keiner großartig den Kopf zerbrochen hat. "Heute richten aber gerade die Kunden einen anderen Blick darauf, weil sie gemerkt haben, dass bei der Wartung hohe Kosten entstehen können", so der Jurist.

Zusätzliche Einnahmen für Hersteller

Die Kosten für die Wartung können um ein Vielfaches höher sein als die Anschaffungskosten für die Software. Das macht es für die Hersteller interessant, diese Leistung selbst anzubieten. Die Versuchung ist groß, so Feil, den Anwender die Verpflichtung aufzuerlegen, Wartungsarbeiten nur den Hersteller durchführen zu lassen.

Das trifft besonders zu, wenn es keine echte Alternative zu der speziellen Software gibt, der Hersteller also marktmächtig ist oder ein Monopol besitzt. "Dann besteht die Gefahr, dass der Hersteller überzogene Wartungspreise verlangt und der Kunde diesen Forderungen schutzlos ausgeliefert ist", sagt Feil.

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