Geld zurück oder Gutschein?

Wie Veranstalter auf die Krise reagieren

22.04.2020
Verreisen, im Abendkurs eine neue Sprache lernen, am Wochenende den Fußball-Club anfeuern - das kann man alles vergessen in der Corona-Krise. Doch was, wenn schon Geld geflossen ist?

Wenn Kurse oder Veranstaltungen wegen der Corona-Krise ausfallen, sollen Verbraucher nach dem Willen der Bundesregierung mit Gutscheinen entschädigt werden. Das soll Betreiber vor hohen Rückzahlungen und möglichen Insolvenzen bewahren. Am (heutigen) Mittwoch diskutiert der Bundestag erstmals über die Pläne. Doch viele Anbieter warten die Neuregelung gar nicht ab.

Gutschein oder Geld, das ist hier die Frage?
Gutschein oder Geld, das ist hier die Frage?
Foto: Andrey_Popov - shutterstock.com

Fitnessstudios

Trainieren im Fitnessstudio wird auf absehbare Zeit nicht möglich sein, die Studios müssen ihre Mitarbeiter aber trotzdem bezahlen - zumindest, wenn diese fest angestellt und keine freien Trainer sind. Vor allem die großen Ketten wie McFit und Fitness First bieten ihren Mitgliedern deshalb an, die Zeit der Schließung an die normale Vertragslaufzeit anzuhängen und währenddessen beitragsfrei zu trainieren. Bei einigen kann man stattdessen auch Trainingsgutscheine für Freunde, Personal Trainings oder andere besondere Leistungen bekommen. Wer die Angebote nicht annehmen will, weil er selbst gerade knapp bei Kasse ist, kann sich in der Regel an die Studiobetreiber wenden und das Geld zurückfordern.

Konzerte & Kultur

Viele Künstler müssen sich gerade mit Wohnzimmerkonzerten begnügen, weil ihre Touren abgesagt wurden. Doch ein Livemusik-Stream über Instagram kann ein Konzerterlebnis natürlich kaum ersetzen. Statt Konzerttickets zu erstatten, setzen viele Musiker deshalb auf Nachholtermine - und hoffen, dass die echten Fans auch ein paar Monate später noch kommen wollen. Verbraucherschützer weisen allerdings darauf hin, dass die Fans den neuen Termin nicht akzeptieren müssen, wenn er ihnen nicht passt.

Jetzt schon Rückerstattungen zu bekommen, ist oft schwierig. "Die Tickets behalten weiterhin ihre Gültigkeit", betont etwa Veranstalter Semmel Concerts. Auch der Ticketvermittler Eventim zahlt erst einmal nichts zurück. "Echte Fans verschieben statt zu stornieren", schreibt er auf seiner Internetseite. Man warte ab, bis das Gutschein-Gesetz den Bundestag passiert habe.

Bei Opern und Theatern sind etwa Abonnenten betroffen. Dort können auch Verlängerungen für die kommende Saison die Lage entspannen.

Fussball

Für möglicherweise ausfallende Spiele oder Partien ohne Stadionbesucher setzen die Bundesliga-Clubs auf unterschiedliche Modelle. Die häufigsten Optionen, aus denen die Anhänger wählen können: Die Fans erhalten ihr Geld zurück oder können auf die Rückerstattung verzichten, um den Verein zu unterstützen. Verzichten die Fans auf Geld, erhalten sie häufig etwas dafür - beispielsweise Gutscheine oder ein Trikot. Viele Vereine bieten den Anhängern auch an, Ticketgelder an gemeinnützige Organisationen oder Projekte zu spenden.

Pauschalreisen

Eigentlich ist bei abgesagten Pauschalreisen eine Erstattung spätestens nach 14 Tagen Pflicht, viele Veranstalter warteten zuletzt aber erst einmal ab. Inzwischen aber haben etwa Alltours und Schauinsland-Reisen mit der Rückzahlung begonnen. Man habe sich entschieden, "dass wir die Geduld und das Verständnis unserer Kunden nicht länger auf die Probe stellen können", begründete etwa Schauinsland-Reisen die Entscheidung. Andere Veranstalter wie Tui und DER Touristik lassen den Kunden die Wahl zwischen Gutschein plus Bonus oder Rückzahlung. Dabei sind sie derzeit aber auf die Kulanz der Kunden angewiesen.

Der Deutsche Reiseverband kritisiert, dass die EU-Kommission noch keine verbindliche Gutschein-Lösung zulässt. Zwölf EU-Mitgliedstaaten hätten deshalb bereits im Alleingang nationale Gutschein-Regelungen auf den Weg gebracht. Die deutschen Reiseveranstalter gerieten dadurch immer mehr ins Hintertreffen, auch erste Insolvenzen habe es wegen der Corona-Pandemie schon gegeben. Die von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung ist am Mittwoch übrigens nicht Thema im Bundestag: Da geht es nämlich um ein anderes Gesetz als bei Veranstaltungsgutscheinen.

Und sonst?

Die von der Bundesregierung geplante Gutschein-Lösung kommt auch auf Menschen zu, die eine Dauerkarte etwa fürs Schwimmbad haben. Auch wer sich für einen Kurs bei der Volkshochschule angemeldet hat, eine neue Sprache oder ein Instrument lernen will, muss sich wohl vertrösten lassen - es sei denn, man einigt sich auf Unterricht per Internet. (dpa/ad)

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