Urteil des BGH: "Abbruchjäger" auf Ebay begehen Rechtsmissbrauch

Wer bei Ebay-Auktionen auf Abbrüche der Verkäufer spekuliert, um diese anschließend auf Schadensersatz zu verklagen, handelt rechtsmissbräuchlich.

Wer bei Ebay-Auktionen auf Abbrüche der Verkäufer spekuliert, um diese anschließend auf Schadensersatz zu verklagen, handelt rechtsmissbräuchlich.

Foto: Denys Prykhodov - Shutterstock.com

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