Beschluss des Oberlandesgerichts Köln

1&1-Werbung "Das beste Netz" ist irreführend

27.09.2017
Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 darf nicht mit der Aussage "Das beste Netz gibt's bei 1&1" werben. Die Werbekampagne sei irreführend, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln nach Angaben vom Mittwoch.
Die Werbung sei auch nicht deshalb zulässig, weil die Firma 1&1 beim aktuellen "Festnetztest" der Zeitschrift "connect" unter den bundesweiten Anbietern die höchste Punktzahl erreicht hat.
Die Werbung sei auch nicht deshalb zulässig, weil die Firma 1&1 beim aktuellen "Festnetztest" der Zeitschrift "connect" unter den bundesweiten Anbietern die höchste Punktzahl erreicht hat.
Foto: 1&1

Mit der Einstweiligen Verfügung gab das Gericht einem Antrag der Deutschen TelekomTelekom statt (Aktenzeichen 6 W 97/17). Die beanstandete Werbung könne so verstanden werden, dass 1&1 ein eigenes, von anderen Anbietern unabhängiges Netz besitze, befand das Gericht. Top-500-Firmenprofil für Telekom

Tatsächlich greife das Unternehmen aber wesentlich auf die Netze anderer Anbieter - unter anderem der Telekom - zurück und nutze diese. Außerdem untersagte der 6. Zivilsenat dem Unternehmen aus MontabaurUnternehmen aus Montabaur, im Rahmen der Werbung die eingetragenen Markenzeichen der Telekom zu verwenden. Top-500-Firmenprofil für United Internet AG

1&1 hatte im August und September in Printmedien, auf Plakaten, im Internet und Fernsehen mit dem "besten Netz" geworben. In dem Werbespot seilt sich nach OLG-Angaben ein 1&1-Repräsentant an einer Hochhausfassade ab, um ein Telekom-Plakat mit der eigenen Werbung zu überdecken. Die OLG-Entscheidung vom 19. September ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/rs)

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