BDA

Arbeitgeberverband kritisiert Urteil zur Arbeitszeiterfassung

15.09.2022
Die Arbeitgebervereinigung BDA kritisiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung als "überstürzt und nicht durchdacht".
Der BDA ist ein Befürworter der Vertrauensarbeitszeit. Doch wie die Arbeitszeiterfassung in Deutschland zu erfolgen hat, hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig festgestellt.
Der BDA ist ein Befürworter der Vertrauensarbeitszeit. Doch wie die Arbeitszeiterfassung in Deutschland zu erfolgen hat, hat das Bundesarbeitsgericht eindeutig festgestellt.
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Das Gericht überdehne mit seiner Entscheidung den Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes deutlich, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter in einer Mitteilung am Mittwoch. "Damit werden Beschäftigte und Unternehmen ohne gesetzliche Konkretisierung überfordert. Diese Entscheidung darf nicht dazu führen, dass bewährte und von den Beschäftigten gewünschte Systeme der Vertrauensarbeitszeit in Frage gestellt werden."

Das Gericht hatte am Dienstag geurteilt, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht. Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Über die Arbeitszeiterfassung wird in der Ampel-Regierung, in der Wirtschaft und unter Arbeitsrechtlern derzeit noch heftig diskutiert. (dpa/rs)

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