Mit einem Bein im Gefängnis?

Gebrauchte Software-Lizenzen häufig illegal

Dr. Andreas Schaffry ist freiberuflicher IT-Fachjournalist und von 2006 bis 2015 für die CIO.de-Redaktion tätig. Die inhaltlichen Schwerpunkte seiner Berichterstattung liegen in den Bereichen ERP, Business Intelligence, CRM und SCM mit Schwerpunkt auf SAP und in der Darstellung aktueller IT-Trends wie SaaS, Cloud Computing oder Enterprise Mobility. Er schreibt insbesondere über die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen IT und Business und die damit verbundenen Transformationsprozesse in Unternehmen.
Unternehmen, die so genannte gebrauchte Microsoft-Software-Lizenzen aus Volumen-Verträgen kaufen, installieren und nutzen diese häufig illegal. Nach Ansicht des Software-Herstellers werden nämlich beim Weiterverkauf der Lizenzen unbewusst oft Vertragsbedingungen nicht korrekt eingehalten. Rechtlich gesehen handelt es sich dann um Raubkopien. Auf Käufer können teure Nachlizenzierungen sowie Schadensersatzansprüche zukommen und Eigentümern beziehungsweise Geschäftsführern drohen sogar Haftstrafen.
Sind die gekauften Lizenzen rechtlich wertlos, kann der Firmeninhaber persönlich haftbar gemacht werden.
Sind die gekauften Lizenzen rechtlich wertlos, kann der Firmeninhaber persönlich haftbar gemacht werden.
Foto: Ljupco Smokovski - Fotolia.com

Unternehmen können eine unangenehme Überraschung erleben, wenn ihr Lizenz-Bestand an "gebrauchter" Software unter die Lupe genommen wird. Häufig wurde dieser, etwa bei Volumen-Verträgen wie MicrosoftMicrosoft Select oder Enterprise Agreements, nicht korrekt übertragen. Alles zu Microsoft auf CIO.de

Der Grund: Firmen schließen beim Kauf von Microsoft-Software in Volumen-Paketen einen Vertrag mit der Microsoft Ireland Operations Limited. Dort ist geregelt, dass eine rechtmäßige Lizenz-Übertragung an Dritte nur mit Zustimmung der irländischen Gesellschaft stattfinden kann. Geschieht dies nicht, begeht der Kunde rechtlich gesehen Vertragsbruch und macht sich schadensersatzpflichtig. Umgekehrt hat auch der Käufer nur scheinbar ein Nutzungsrecht an den gebrauchten Lizenzen erworben. Nach Ansicht des Herstellers handelt es sich bei der installierten Software um Raubkopien.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Stellt sich heraus, dass die von einem Unternehmen gekauften gebrauchten Lizenzen rechtlich wertlos sind, kann dessen Eigentümer beziehungsweise Geschäftsführung unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden. Abhängig vom Umfang der eingesetzten illegalen Software können einem persönlich haftenden Geschäftsführer bis zu drei Jahre Freiheitsentzug drohen. Dabei schützt selbst Unwissenheit nicht vor Strafe, denn die Beweispflicht, dass legale Lizenzen und keine Raubkopien erworben wurden, liegt beim jeweiligen Unternehmen.

Nicht zuletzt geht es Firmen auch an den Geldbeutel. Die Business Software Alliance (BSA) hat für das Jahr 2006 ermittelt, dass allein Unternehmen in Deutschland insgesamt 1,1 Millionen Euro an Schadensersatz und Nach-Lizenzierungen bezahlten. Im europäischen Durchschnitt kamen auf Firmen 16.000 Euro an Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zu. In dieser Summe sind Kosten für Nach-Lizenzierungen noch gar nicht enthalten.

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