Retail IT


Rücksendungen sind zu teuer

Umfrage: Widerrufsrecht verschreckt Onlinehändler

Riem Sarsam war Redakteurin des CIO-Magazins.
Nach Einschätzung von 43 Prozent der Internethändler verursacht das deutsche Widerrufsrecht „hohe“ oder „sehr hohe“ Kosten. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Trusted Shops, einem Aussteller von Gütesiegeln für Onlineshops. Durchschnittlich 24 Prozent der Widerrufe halten die befragten Händler sogar für missbräuchlich.
Welche Frist zum Widerruf beziehungsweise zur Rückgabe räumen Sie Ihren Kunden ein?
Welche Frist zum Widerruf beziehungsweise zur Rückgabe räumen Sie Ihren Kunden ein?

Das deutsche Widerrufsrecht sieht vor, dass ein Verbraucher meist innerhalb von 14 Tagen von einem Kaufvertrag zurücktreten darf. Dazu genügt es, die Ware ohne Angaben von Gründen zurückzusenden. Bei einem Warenwert von über 40 Euro muss der Verkäufer die Versandkosten tragen.

Die hohen Rücksendekosten belasten Händler vor allem bei kleineren Bestellungen zwischen 40 und 100 Euro erheblich. Bei den Befragungsteilnehmern fielen knapp ein Drittel der Onlinekäufe in diesen problematischen Preisbereich. Im Extremfall – wenn ein Verbraucher einen Artikel für 41 Euro unfrei zurücksendet – machen die Versandkosten rund 30 Prozent des Warenwertes aus.

Die direkten Umsatzverluste durch Widerrufe betrugen durchschnittlich 4,36 Prozent vom Gesamtumsatz des Shops, wobei die Bekleidungsbranche besonders betroffen war. Dem stehen aber auch positive Effekte gegenüber, da das Widerrufsrecht zur Vertrauensbildung beim Onlinekauf beiträgt. Allerdings werden diese Vorteile von drei Vierteln der Shopbetreiber kaum wahrgenommen.

80 Prozent aller befragten Händler hatten schon einmal Probleme mit einer Warenrücksendung. Besonders häufig war die Originalverpackung beschädigt, der Artikel bereits benutzt oder beschädigt. Diese negativen Erfahrungen mögen ein Grund dafür sein, dass die Händler ein Viertel aller Widerrufe als missbräuchlich einstufen. Nach Einschätzung von Trusted Shops liegt aber meist kein Missbrauch im rechtlichen Sinne vor – oder der Missbrauch ist nicht nachweisbar.

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