Urteil vom Bundesarbeitsgericht: Wann Crowdworker Arbeitnehmer sind

Wer über eine Internetplattform angebotene, oft kleinteilige Arbeitsaufträge erledigt, wird als Crowdworker bezeichnet. Bislang wurden die "Klickarbeiter" als Selbständige eingestuft.

Wer über eine Internetplattform angebotene, oft kleinteilige Arbeitsaufträge erledigt, wird als Crowdworker bezeichnet. Bislang wurden die "Klickarbeiter" als Selbständige eingestuft.

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