Verstoß gegen EU-Fusionsvorschriften

Canon, General Electric und Merck im Visier der EU

06.07.2017
Mehrere Unternehmen, darunter die Darmstädter Merck KGaA, sollen gegen die EU-Vorschriften für das Fusionskontrollverfahren verstoßen haben.

Dabei wirft die EU-Kommission MerckMerck, der von den Darmstädtern übernommenen Sigma-Aldrich sowie dem US-Konzern General Electric jeweils vor, bei Fusionsanmeldungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht zu haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Der japanischen Canon kreidete die Kommission an, einen Zusammenschluss vor dessen Anmeldung und Genehmigung vollzogen zu haben. Top-500-Firmenprofil für Merck

Merck prüft die Beschwerdepunkte der EU.
Merck prüft die Beschwerdepunkte der EU.
Foto: Merck KGaA

Im Fall des Pharma- und Chemiekonzerns Merck lautet der Vorwurf, bei der Übernahme von Sigma-Aldrich der Kommission wichtige Informationen über ein Forschungsprojekt zu einer Verpackungstechnologie von Sigma vorenthalten habe. Dieses sei eng mit einem Geschäft verknüpft gewesen, das Merck als Auflage verkaufen sollte. Merck habe mittlerweile, wenn auch verzögert, dem Käufer Honeywell eine Lizenz für die Technologie eingeräumt. Sollte die Kommission zu dem Entschluss kommen, dass Merck und Sigma vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben, könnte sie ihnen eine Geldbuße von bis zu einem Prozent ihres Jahresumsatzes auferlegen.

Merck-Aktie reagiert

Merck erklärte, das Unternehmen wolle die Beschwerdepunkte prüfen und zeitnah eine schriftliche Antwort übermitteln. Merck habe von Beginn der wettbewerbsrechtlichen Prüfung an "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt. Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, "dass dieses Thema zufriedenstellend gelöst werden kann". Die Merck-Aktie reagierte negativ auf die Neuigkeiten. Nach Bekanntwerden sackte ihr Kurs tiefer in die Verlustzone und lag um die Mittagszeit mit 1,44 Prozent im Minus.

Laut Kommission ist die laufende Untersuchung auf die Prüfung von Verstößen gegen die Verfahrensvorschriften beschränkt. Die Gültigkeit der erteilten Übernahmegenehmigungen stehe nicht in Frage.

Die EU-Kommission hatte bereits im Mai Facebook mit einer Strafe von 110 Millionen Euro belegt, weil der US-Konzern bei der Anmeldung der Übernahme des Messengerdienstes WhatsApp ebenfalls gegen die Verfahrensvorschriften verstoßen hatte. (dpa/rs)

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