INTERNET-ADRESSEN

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Dr. Klaus Manhart hat an der LMU München Logik/Wissenschaftstheorie studiert. Seit 1999 ist er freier Fachautor für IT und Wissenschaft und seit 2005 Lehrbeauftragter an der Uni München für Computersimulation. Schwerpunkte im Bereich IT-Journalismus sind Internet, Business-Computing, Linux und Mobilanwendungen.
Neue Endungen wie biz, info und name verringern den Ärger mit Markenadressen und Domain-Grabbing im Internet nicht. Stattdesssen erhöhen sie den Druck auf Unternehmen, Trittbrettfahrern von diesen Plätzen zu vertreiben.

WER MIT Internet-Adressen wie meier.de oder mueller. com ins Web will, hat schon lange keine Chance mehr. Vor allem Unternehmen leiden unter der zunehmenden Verknappung von Domain-Namen. Eingängige, nicht markenrechtlich geschützte Adressen sind immer schwerer zu finden. Prominentes Beispiel ist der europäische Luft- und Raumfahrtkonzern EADS. Die Wunschadresse www.eads.com wird seit 1995 von der amerikanischen Internet-Werbeagentur Electronic Advertising genutzt. Das Hightech-Unternehmen wich schließlich auf eine weit weniger attraktive net-Domain aus und ist nun unter www. eads.net zu erreichen.

Um den rasant wachsenden Bedarf an Domain-Namen decken zu können, hatte die dafür zuständige Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (Icann) Ende vergangenen Jahres beschlossen, neue Namen einzuführen. Bisher hat Icann Top-Level-Domains (TLDs) wie com, net und org vergeben. Die Organisation stellt künftig sieben neue Dot- Endungen zur Verfügung, die jeweils auf bestimmte Gruppen zugeschnitten sind (siehe Tabelle). Jede der neuen Top-Level-Domains wird dabei von einer Registry betrieben -- Registries sind Firmen, die von der Icann den Zuschlag für eine Domain bekommen haben. Sie sind zuständig für die Bereitstellung der neuen Top-Level-Domains und deren Verwaltung. Die Vermarktung der Adressen und den Verkauf wiederum übernehmen so genannte Registrare.

Vorkaufsrecht für Markeninhaber

Nach langen Verhandlungen zwischen der Icann und den Registries sind inzwischen die TLDs biz und info freigeschaltet. Ab dem 1. November 2001 ist auch die Endung name verfügbar. Die biz-Domains verwaltet Neulevel Inc., info-Lizenzen das Konsortium Afilias Limited und name- Endungen die britische Global Name Registry. Auf den Websites der Registries sind auch die jeweiligen deutschen Registrare aufgelistet. Für die übrigen Domains -- aero, coop, museum und pro -- laufen noch die Verhandlungen zwischen Icann und den Registries; sie werden voraussichtlich im kommenden Jahr verfügbar sein.

Zwar erleichtern die neuen TLDs die Adressenwahl, doch grundlegende Probleme lösen sie nicht. Experten rechnen damit, dass Unternehmen mit einer com-Adresse versuchen werden, diese auch unter biz, info oder name zu sichern. So wollen sie Verwechslungen mit Konkurrenten ausschließen. Außerdem werden rechtliche Schranken bei der Vergabe von Domains weiter bestehen. Daniel Dingeldey, Rechtsanwalt bei United Domain AG: "Die deutschen Gerichte sprechen den unterschiedlichen Top-Level- Domains normalerweise keine Unterscheidungskraft zu. Das heißt, dass die Inhaber entsprechender Kennzeichnungs- und Markenrechte ihre Ansprüche auch unter allen neuen Top-Level-Domains erfolgreich durchsetzen werden können."

Markenrecht gilt weiterhin

Der Rechtsanwalt und Domain-Experte Hajo Rauschhofer rät allerdings davon ab, immer sämtliche Markennamen unter allen neuen TLDs zu registrieren: "Der Nutzen würde nicht immer im angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten stehen. Bei Firmen mit 1000 oder mehr Produkten ist es zu teuer, alle Namen zu registrieren, nur um Grabbern zuvorzukommen. Das Unternehmen sollte sich erst dann um eine Domain kümmern, wenn diese von einem Dritten beansprucht wird." Dagegen hält Rauschhofer die Eintragung von Firmennamen unter den neuen TLDs für sinnvoll, da derzeit nicht absehbar sei, welche Bedeutung die neuen TLDs im Vergleich zu den alten erlangen werden. Insgesamt wird das Kennzeichnungs- und Markenrecht auch weiterhin die freie Nutzung von Domain-Namen erheblich einschränken.

Selbst wenn der Privat- oder Firmenname genauso lautet wie der eines Konzerns, bekommt das größere Unternehmen die Adresse aufgrund seiner "überragenden Verkehrsgeltung" zugesprochen. So entschied das Landgericht Paderborn gegen die Online-Agentur Krupp Kommunikation, die sich die Adresse Krupp.de gesichert hatte. Wer das Risiko verringern möchte, ungewollt einen Markennamen als Domain-Namen zu verwenden, kann kommerzielle Recherchedienste in Anspruch nehmen. Eine Liste aller Markennamen gibt es auch auf der Website des Deutschen Patentamtes.

Internationale Marken extra anmelden

Domain-Aspiranten müssen auf jeden Fall genau unterscheiden zwischen Inlandsmarke und internationalem Markenschutz. Eine Inlandsmarke bietet nur Sicherheit gegen die unbefugte Benutzung einer Marke in Deutschland; im Ausland kann diese dagegen trotz Anmeldung verwendet werden. Eine internationale Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei ausländischen Markenämtern sichert hingegen internationalen Schutz, und zwar in allen der knapp hundert Länder, die das "Madrider Markenabkommen" unterzeichnet haben.

Falls es zu Streit um eine Internet-Adresse kommt, sind deutsche Gerichte nicht für internationale Domains wie com, net oder künftig biz zuständig. Und zu Streit wird es kommen: Da die Registrare aus Zeit- und Kostengründen nicht die Angaben von Domain-Antragstellern prüfen, haben sich bereits einige Interessenten mit falschen Daten Internet-Adressen registrieren lassen. In diesen Fällen kann die Schiedsstelle der World Intellectual Property Organization (Wipo) in Genf angerufen werden. Sie entscheidet nach der so genannten Uniform Dispute Resolution Policy (UDRP) der Icann, wem die umstrittene Domain zugesprochen wird. Wenn zwei oder mehr Antragsteller gleich gute Argumente für eine Domain vorlegen können, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Eine solche Einrichtung gibt es bislang für die deutschen de-Domains nicht. Dabei würde eine solche Vermittlungsstelle sowohl die Gerichte entlasten als auch schneller und kostengünstiger entscheiden. Nun möchte die Wipo künftig auch Domain-Streitigkeiten innerhalb der Adressbereiche einzelner Länder schlichten. Auf dem "Jura-Mail-Symposion" im Mai dieses Jahres in Berlin haben Provider und Anwälte um den Rechtsanwalt Harald von Herget unterdessen beschlossen, eine bundesweite Mediations- und Schiedsstelle für Streitigkeiten um de- Domains zu schaffen. Anfang 2002 soll sie starten.

Handel mit Adressen

Ist die Wunsch-Domain bereits vergeben, kann dem Domain-Inhaber ein Kaufangebot gemacht werden. Die Preise hängen von der Attraktivität der Domain ab. Grundsätzlich stehen Informationen über Domain-Inhaber gebührenfrei in den Who-is-Datenbanken der vergebenden Einrichtungen. Sie beinhalten Informationen wie den Namen des Inhabers, die Anschrift und seine E-Mail- Adresse. Die de-Datenbanken betreut die Vergabestelle Denic in Frankfurt am Main (www.denic.de). Für com-, net- und org-Adressen stehen bei der amerikanischen Firma Network Solutions NSI Who-is-Datenbanken zur Recherche bereit (www.networksolutions.com).

Auch kommerzielle Domain-Börsen bieten Web-Adressen an. Sie schlagen Kapital aus der Tatsache, dass viele ungenutzte Domains existieren. So ergab eine Studie der Universität Köln, dass von den dreißig Millionen registrierten Domains mittlerweile mehr als zwei Millionen zu verkaufen sind. Weitere fünf bis zehn Millionen Besitzer würden schon bei geringen Geboten ihre Adresse verkaufen. Bei Domain-Börsen wie Sedo.de, Domain-Markt.de, Domainsystems.com oder Greatdomains.com werden solche Domains verkauft oder versteigert.

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