FAQ Elterngeld
Elterngeld berechnen, beantragen und versteuern
- Eltern können zwischen 300 und 1.800 Euro Elterngeld bekommen
- Die Höhe bemisst sich am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt
- Selbständige bekommen auch Elterngeld, sollten bei der Beantragung jedoch einige Aspekte beachten
Das Elterngeld kann einen Teil des fehlenden Einkommens ausgleichen, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben. Dadurch erleichtert es Eltern, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben. Eltern, deren Kinder ab dem 01.07.2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug des Basiselterngeldes und dem Bezug von ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren.

Foto: AnnaVel - shutterstock.com
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld steht den Eltern gemeinsam für maximal 14 Monate zu. Diese 14 Monate können unter den Elternteilen frei aufgeteilt werden, wobei ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen kann. Den 13. Und 14. Monat kann dann das andere Elternteil beantragen, wenn es sich an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfallen. Alleinerziehende können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Mütter und Väter bereits während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Diese Eltern haben die Möglichkeit, das Elterngeld in maximal halber Höhe doppelt so lange zu bekommen. Ein Basiselterngeld-Monat ergibt dann zwei ElterngeldPlus-Monate. Sollten sich beide Elternteile dazu entschließen, gleichzeitig für vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden pro Woche zu arbeiten und sich dadurch die Zeit mit dem Nachwuchs teilen, ergibt sich daraus ein Anspruch auf den Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten.
Elterngeld beantragen
Mit der Beantragung des Elterngeldes muss bis nach der Geburt des Kindes gewartet werden, da dem Antrag eine Geburtsbescheinigung beigelegt werden muss. Mehr als drei Monate sollten jedoch nicht zwischen der Geburt und dem Antrag liegen, da eine rückwirkende Zahlung des Elterngeldes höchstens drei Monate ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung möglich ist.
Jedes Bundesland hat eigene Elterngeldstellen, bei denen der Antrag eingereicht werden muss. Diese lassen sich über die Postleitzahlsuche auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ausfindig machen. Zudem gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Formular für die Beantragung des Elterngeldes.
Höhe des Elterngeldes
Das Elterngeld orientiert sich in der Höhe am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Einkommen des betreuenden Elternteils im Jahr vor der Geburt und liegt zwischen 65 und 100 Prozent. Für das Basiselterngeld bedeutet dies einen Mindestbetrag von 300 Euro und einen Höchstbetrag von 1.800 Euro. Für das ElterngeldPlus besteht ein Anspruch von mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Keinen Elterngeldanspruch haben Eltern, die im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende liegt die Obergrenze bei 250.000 Euro.
Elterngeld berechnen
Lag das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt zwischen 0 und 1.000 Euro, werden grundsätzlich 67 Prozent Elterngeld ausbezahlt. Dieser Anteil erhöht sich um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, um die das monatliche Nettoeinkommen 1.000 Euro unterschreitet, auf maximal 100 Prozent.
- Mit diesen Tipps gelingt die Elternzeit
Bei den meisten Berufstätigen verursacht die Elternzeit Freude und Stress zugleich. Natürlich wollen wir die Zeit mit dem Nachwuchs verbringen, aber wer kann den Berufsalltag schon komplett hinter sich lassen? Christoph Kull, Geschäftsleiter Vertrieb und Marketing DACH bei Workday und Vater zweier Töchter, gibt sechs Tipps, mit denen Sie die Auszeit unbesorgt angehen. - Bereiten Sie sich und alle anderen vor
Fangen Sie schon früh damit an, alle Kollegen und Vorgesetze über Ihre Auszeit zu informieren und Aufgaben zu verteilen. Mit einer umfassenden Übergabe kann Ihr Team während Ihrer Abwesenheit alle Projekte erfolgreich erledigen und Sie können sich während der Elternzeit ganz auf den Nachwuchs konzentrieren, wenn Sie wissen, dass Ihre Aufgaben gewissenhaft betreut werden. - Lassen Sie los
Viele Berufstätige empfinden plötzlich Bedenken, Schuldgefühle und Sorgen, wenn sie den Arbeitsplatz verlassen. Diese Gefühle sind völlig normal – wichtig ist, sie zu ignorieren und nicht im Büro anzurufen oder Arbeitsmails zu lesen. Denn Ihr Kind verdient Ihre ganze Aufmerksamkeit. - Nehmen Sie sich Zeit beim Wiedereinstieg
Während der Elternzeit hat sich im Unternehmen vermutlich einiges verändert – neue Prozesse, neue Kollegen, neue Projekte. Es ist normal, wenn Sie beim Wiedereinstieg Unsicherheit empfinden. Nehmen Sie sich Zeit, aber nutzen auch die Chance und gehen Sie offen auf alle Herausforderungen zu. - Knüpfen Sie Kontakte
Die Elternzeit ist mit vielen Herausforderungen verbunden – sowohl beruflich als auch privat. Wenn Sie unsicher sind, zögern Sie nicht, andere um Rat zu bitten. Besonders Kollegen oder Freunde, die selbst schon Kinder haben, können dabei Fragen beantworten und helfen, die ungewohnte Situation besser zu bewerten. - Setzen Sie Prioritäten
Frisch gebackene Eltern müssen schnell lernen, dass sie nicht überall gleichzeitig sein können. Eine wichtige Abendveranstaltung im Büro oder eine Theateraufführung Ihrer Kinder? Um Probleme im Beruf oder im Privatleben zu vermeiden, sollten Sie Ihre Verfügbarkeiten sehr genau planen und akzeptieren, dass irgendwann Termine zwangsläufig miteinander kollidieren. - Wählen Sie den richtigen Arbeitsplatz
Weg vom Büroalltag stellen sich viele Berufstätige während der Elternzeit die Frage, wie es mit der Karriere weitergehen soll. Was sind meine Ziele im Beruf? Kann ich mit meinem Kind genauso weiterarbeiten wie zuvor? Auch wenn die Rückkehr an den Arbeitsplatz genau geplant ist – mit einem Kind ist nichts mehr wie zuvor. Klären Sie daher, ob sich die Unternehmenskultur mit Ihren eigenen Zielen und den neuen Lebensumständen vereinbaren lässt.
Lag das Nettoeinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro, beträgt das Elterngeld 67 Prozent. Bei mehr als 1.200 Euro durchschnittlichem monatlichen Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt sinkt der Anteil um 0,1 Prozentpunkte pro zwei Euro, um die die 1.200 Euro überschritten werden, auf bis zu 65 Prozent ab einem Einkommen von 1.240 Euro. Lag das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen bei über 2.769, 23 Euro, beträgt das Elterngeld generell 1.800 Euro (65 Prozent). Einen Elterngeldrechner bietet das BMFSFJ unter https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner.
Elterngeld und Steuererklärung
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei. Allerdings kann es trotzdem zu höheren Steuerzahlungen kommen, da das Elterngeld zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet wird, um den Steuersatz festzulegen. Der erwerbstätige Partner muss also nur sein Einkommen versteuern, jedoch mit dem Steuersatz, der für die Gesamtsumme inklusive Elterngeld gilt. Sozialversicherungsbeiträge fallen beim Elterngeld nicht an.
Was Selbständige in puncto Elterngeld beachten müssen
Auch für Selbständige gilt, dass sie Elterngeld bekommen können. Hierzu wird als Berechnungsgrundlage der Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt des Kindes herangezogen. Die Berechnung ist dann die selbe, wie bei Angestellten. Allerdings kann insbesondere bei Selbständigen die Schwangerschaft erhebliche Auswirkungen auf die Einkünfte haben. Wurde beispielsweise im Jahr vor der Geburt Elternzeit für ein Geschwisterkind genommen oder war die Schwangerschaft mit gesundheitlichen Problemen verbunden, fällt das Vorjahreseinkommen - zumindest das der Mutter - schlechter aus als im Durchschnitt.
In diesem Fall kann es sich lohnen, mit der Elterngeldstelle die Fakten zu besprechen und die Unregelmäßigkeiten beispielsweise durch ärztliche Atteste zu belegen, um in der Konsequenz das vorvorherige Jahr als Bemessungsgrundlage anzunehmen.
Weiterhin ist für Selbständige zu beachten, dass offene Rechnungen, die während des Bezugs des Elterngeldes bezahlt werden - auch solche, die vor der Geburt des Kindes zustande kamen - auf das Elterngeld angerechnet werden und so zu Abzügen führen können. Rechnungen, die vor der Geburt fällig sein sollen, müssen also rechtzeitig gestellt werden und die Kunden dazu angehalten werden, diese auch zeitnah zu bezahlen.