Einheitliche steuerliche Regelung geplant

Fünf-Jahres-Abschreibung für ERP-Software

02.05.2005

Die umstrittene Neuregelung der steuerlichen Abschreibung von Software fällt offenbar weniger weitreichend aus als erwartet. Nach Informationen von CIO-Online soll nur die Abschreibung für ERP-Anwendungen auf fünf Jahre festgeschrieben werden. Auslöser der Diskussion war ein Erlass des Bremer Finanzsenators vom September vergangenen Jahres. Darin wurde die steuerliche Abschreibung für die Anschaffung von ERP-Systemen auf zehn Jahre festgelegt. Bisher gibt es keine bundeseinheitlichen Vorschriften dazu, wie lange Software abgesetzt werden kann. Nach Protesten von Branchenverbänden gilt die fünfjährige Frist nunmehr lediglich für Enterprise-Resource-Planning-Software.

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