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Weiterverkauf von Software deutlich erschwert

Gericht untersagt Handel mit gebrauchten Oracle-Lizenzen

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

Nächste Runde im Rechtsstreit

Die Usedsoft-Anwälte beziehen sich auf ein rund fünf Jahre zurückliegendes Urteil des Bundesgerichtshofes. Der fragliche Fall lag damals so: MicrosoftMicrosoft hatte Rechner und Disketten im Pack an den HandelHandel abgegeben. Als Händler die Software-Disketten getrennt vom nackten PC weiterverkauften, hatte der US-amerikanische Händler das verbieten wollen und war damit gescheitert. Daraus leitet Usedsoft die Erlaubnis ab, heute gebrauchte Lizenzen weiter zu verkaufen. Alles zu Microsoft auf CIO.de Top-Firmen der Branche Handel

Das allerdings sehen die Rechtsvertreter von Oracle anders: Hatte es sich im Microsoft-Fall um einen Verkauf an Endverbraucher gehandelt, bezieht sich der aktuelle Streit auf Business-to-Business-Geschäfte. Auch sonst sei der Sachverhalt nicht vergleichbar. Zum Beispiel habe Usedsoft keine Antwort auf die Frage, wie die gebraucht gekauften Lizenzen gewartet werden sollen.

Nach dem Stand der Dinge im jetzigen Prozess darf Usedsoft Oracle-Software weder vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen, noch Kopien von Oracle-Software verbreiten. Außerdem wurde es dem Händler untersagt, in irgendeiner Weise den Markennamen des Herstellers zu benutzen.

Damit ist allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen. Usedsoft hat nach den Worten eines Sprechers bereits Berufung eingelegt. In etwa sechs bis acht Wochen dürften sich die Kontrahenten vor Gericht wiedersehen.

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