Eher Plätschern als Abmahnwelle

Neue Pflichtangaben für E-Mails: Keine Schreckensnachricht

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

Sie glauben nicht, dass Unternehmen nun massenweise mit Klagen überzogen werden. Ein Punkt ist ihnen allerdings aufgefallen: Laut Gesetzestext sind nur Mails betroffen, die "an einen bestimmten Empfänger gerichtet" sind, also an eine natürliche oder juristische Person. Damit greifen die Vorgaben nicht für Werbeschriften oder Rundschreiben. Inwieweit Newsletter einbezogen sind, bleibt aus Sicht der Juristen unklar - schließlich sind Newsletter im Rahmen eines Verteilers an bestimmte Adressaten gerichtet. Andererseits werden diese Adressaten meist nicht nochmals individuell angesprochen.

So lange das nicht geklärt ist, empfehlen die Rechtsanwälte, alle E-Mails mit den Pflichtangaben zu versehen.

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