Eher Plätschern als Abmahnwelle

Neue Pflichtangaben für E-Mails: Keine Schreckensnachricht

Christiane Pütter ist Journalistin aus München.

1. den vollständigen Firmennamen, so wie er im Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister (nachfolgend: Register) eingetragen ist
2. Rechtsformzusatz (z.B. GmbH, KG, Kommanditgesellschaft, OHG, AG, e.K. etc.)
3. Sitz des Unternehmens (anzugeben ist der satzungsmäßige "Hauptsitz", auch wenn der Geschäftsbrief z.B. von einer Zweigniederlassung aus verschickt wird)
4. Registernummer (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung) und
5. Registergericht (des Unternehmens, nicht einer etwaigen Zweigniederlassung).

Bei GmbHs müssen zusätzlich aufgenommen werden:
1.alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen
2. (falls vorhanden) der Aufsichtsratsvorsitzende mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen

Bei AGs müssen zusätzlich aufgenommen werden:
1.alle Vorstandsmitglieder mit ausgeschriebenem Vor- und Zunamen, wobei der Vorstandsvorsitzende als solcher zu bezeichnen ist
2. ausgeschriebener Vor- und Zuname des Aufsichtsratsvorsitzenden.

Für GmbH & Co KGs, OHGs oder Zweigniederlassungen von Private Company Limited by Shares können noch einmal gesonderte Regeln gelten.

Die Rechtsanwälte Fabian Laucken und Claas Oehler empfehlen, server-seitig entsprechende Einstellung für ausgehende Mails vorzunehmen.

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