Hausfeld

US-Kanzlei will Schadenersatz für europäische VW-Kunden

03.01.2017
Die US-Kanzlei Hausfeld will in der Diesel-Affäre Schadenersatz für europäische VW-Besitzer herausholen und hofft dabei auf Unterstützung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Anwälte reichten am Dienstag für einen ausgewählten Klienten Klage gegen den Konzern am Landgericht Braunschweig ein. Sie setzen aber darauf, dass das Gericht vorab auch eine Einschätzung des höchsten EU-Gerichts in Luxemburg einholt, die für viele andere Fälle Bedeutung haben könnte. "Es ist unser Ziel, dass das deutsche Gericht den EuGH anruft", sagte Hausfeld-Deutschland-Chef Christopher Rother.

Geht es nach der US-Kanzlei Hausfeld steht auch europäischen Kunden Schadenersatz zu.
Geht es nach der US-Kanzlei Hausfeld steht auch europäischen Kunden Schadenersatz zu.
Foto: josefkubes - shutterstock.com

Seine Argumentation: Weil VW eine Manipulations-Software in Millionen Dieselwagen einbaute, hätten diese überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. Deshalb fordert er die Erstattung des vollen Kaufpreises ohne Abzug von Benutzungsgebühren für die Rückgabe des Autos. Sein Mandant hatte Rother zufolge 2014 einen VW Eos gekauft. "Er hat einen Kaufvertrag abgeschlossen, der niemals hätte zustande kommen dürfen."

Die Kanzlei erhofft sich von einer EuGH-Entscheidung Signalwirkung. Gemeinsam mit der Internetplattform my-right.de vertreten die Anwälte nach eigenen Angaben Forderungen gegen VW von inzwischen mehr als 100 000 Autobesitzern. Laut Rother könnten allerdings Jahre vergehen, bis der EuGH entscheidet. Gutachter, die die Kanzlei vor der Einreichung ihrer Braunschweiger Klage beauftragt hatte, waren zu der Einschätzung gekommen, dass sich Volkswagen mit dem Einbau der "defeat devices" klar schadenersatzpflichtig gemacht habe.

VW erklärte, man habe die Ankündigung der Diesel-Klagen zur Kenntnis genommen. "Die Klagen wurden uns bisher noch nicht zugestellt, so dass wir uns zu deren Inhalt aktuell nicht äußern können." (dpa/ad)

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