Nach Scheitern der E-Rechnung

Die E-Signatur war Unsinn

Johannes Klostermeier ist freier Journalist aus Berlin. Zu seinen Spezialgebieten zählen unter anderem die Bereiche Public IT, Telekommunikation und Social Media.
Die Gleichstellung der digitalen Rechnung mit der Papierrechnung ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Über die Folgen spricht Martin Bartonitz von Saperion im Interview mit unserer Schwesterpublikation CIO.
Martin Bartonitz, Produktmanager bei Saperion, hält gar nichts von der digitalen Signatur bei elektronischen Rechnungen.
Martin Bartonitz, Produktmanager bei Saperion, hält gar nichts von der digitalen Signatur bei elektronischen Rechnungen.

Martin Bartonitz, Produktmanager beim ECM-Anbieter Saperion, hat eine klare Meinung zu dem Hin und Her um das Gesetz: „Leider ist wieder einmal eine sinnvolle, weil kostensparende Gesetzesänderung im Parteiengezerre verzögert worden. Am ärgerlichsten stellt sich die Situation für Unternehmen dar, die im Vertrauen auf die Annahme durch den Bundestag bereits Rechnungen ohne qualifizierte digitale Signatur angenommen haben. Sie müssen jetzt darauf vertrauen, dass das Gesetz noch rückwirkend in Kraft tritt. Für sie wäre es ein Desaster, wenn sich die Steuerprüfung für diese Rechnungen die Vorsteuer zurückholt. Im Sinne unserer Volkswirtschaft bleibt zu hoffen, dass bald eine Lösung gefunden wird.“

Vor allem Technologie-Lieferanten haben profitiert

CIO.de: Warum gab es denn bislang den Zwang zur qualifizierten Signatur beim Versand von elektronischen Rechnungen?

Martin Bartonitz: Wenn ich mir den Verlauf über die vergangenen acht Jahr anschaue, dann waren es besonders die Technologielieferanten, die davon profitierten. Vor allem die Smartcard-Anbieter und die sieben großen Anbieter, die die Public-Key-Infrastruktur dahinter aufgebaut haben. Sie sind auch heute noch in der TeleTrusT organisiert. Ich habe bisher niemanden gefunden, der mir für den elektronischen Rechnungsaustausch den Mehrwert der qualifizierten Signatur gegenüber der Papierrechnung erklären konnte.

Zum einen soll ja die Nachweisbarkeit der Integrität seit dem Zeitpunkt des Signierens sichergestellt werden. Das heißt, das Dokument, das ich hier habe, ist genau das, was zum Zeitpunkt des Signierens vorlag. Nur was nützt mir das, wenn jemand diese Rechnung selbst fingieren wollte?

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